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Urteil: Rechtsextremist Mahler muss ins Gefängnis

Der Holocaust-Leugner und frühere NPD-Anwalt Horst Mahler ist am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Potsdam sprach den 73-Jährigen der Volksverhetzung in mehreren Fällen schuldig.

Die vierte Strafkammer lag mit dem Urteil noch über der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verlangt hatte. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert.

Die Verhandlung gegen den Rechtsextremisten vor der vierten Strafkammer des Landgerichts hatte im Oktober begonnen. Zum Auftakt hatte Mahler erneut Opfer des Holocaust verhöhnt und Zeitzeugen als "Lachnummern" diffamiert. Mahler stand bereits mehrfach wegen Volksverhetzung vor Gericht. Erst Ende Februar war er vom Landgericht München zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Die Richter ordneten wegen Fluchtgefahr sofortigen Strafvollzug an. Zum Potsdamer Prozess wurde er deshalb aus der Haft vorgeführt. (küs/ddp)

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