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Urteil: Türkei wegen tödlicher Folter verurteilt

Ein 37-jähriger Türke wurde während seiner Haft in einem türkischen Gefängnis gefoltert - kurze Zeit später starb er. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte nun die Türkei für den Tod des Mannes.

Wegen des Todes eines politischen Häftlings nach Folter im Gefängnis hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Türkei verurteilt. Die türkischen Behörden hätten gegen das Folterverbot verstoßen sowie gegen das Grundrecht auf Schutz des Lebens, befanden die Straßburger Richter am Dienstag. Die Regierung in Ankara wurde angewiesen, den Hinterbliebenen des Folteropfers insgesamt 110.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

Der damals 37 Jahre alte Türke war im März 1999 mit vier Freunden von der Anti-Terror-Polizei in Istanbul gefasst und inhaftiert worden. Den Festgenommenen wurde die Zugehörigkeit zu einer verbotenen marxistisch-leninistischen Organisation zur Last gelegt. Zwei Tage später starb der 37-Jährige auf dem Weg ins Krankenhaus.

Die Ermittlungen ergaben, dass er während der Haft brutal gefoltert worden war. Einer der beteiligten Polizisten wurde später von einem türkischen Gericht zu vier Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Dem Straßburger Urteil zufolge blieb er aber nur 19 Tage im Gefängnis. Der Gerichtshof für Menschenrechte rügte daher auch, die türkische Justiz habe die "Folgen eines schweren Verbrechens verharmlost". (sba/AFP)

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