Urteil : Verfassungsschutz darf Linke beobachten

21.07.2010 22:46 Uhrvon
Noch guter Dinge. Bodo Ramelow vor der Verkündung des Urteils. Foto: ddp
Noch guter Dinge. Bodo Ramelow vor der Verkündung des Urteils. - Foto: ddp

Die Linkspartei hat vor dem Bundesverwaltungsgericht eine herbe Prozessniederlage einstecken müssen. Das Gericht hat Bodo Ramelows Klage abgewiesen – die Partei will das Urteil vor anfechten.

Anders als die Vorinstanzen entschied der 6. Senat des Gerichts am Mittwoch überraschend, dass der Verfassungsschutz den thüringischen Fraktionschef der Linken, Bodo Ramelow, beobachten darf.
Die Entscheidung zum Fall des früheren Bundestagsabgeordneten, der seit Jahren gegen die Materialsammlung des Geheimdienstes prozessiert, hat Bedeutung weit über den Einzelfall hinaus. Ausdrücklich hob der Vorsitzende Richter Werner Neumann bei der Verkündung des Urteils hervor, dass das Gericht es für sinnvoll erachtet, wenn der Verfassungsschutz bei seiner Beobachtung der Partei deren Spitzenpersonal mit einbezieht, selbst wenn es sich bei den Funktionären – wie im Fall Ramelow – um Mandatsträger handelt.

Andernfalls wäre die „Aufklärung schwerer möglich“, sagte Neumann (Aktenzeichen: BVerwG 6 C 22.09).
Eingeschränkt wird das Urteil lediglich durch die Feststellung, dass die Tätigkeit des Klägers eine Erhebung von Informationen „im Wege der offenen Beobachtung“ rechtfertigt – das heißt, etwa durch die Auswertung von Zeitungsartikeln, Flugblättern oder Veröffentlichungen im Internet. Neumann sagte, wenn die Linke Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen liefert, müsse es auch erlaubt sein, Abgeordnete zu beobachten. Dabei sei der Erhalt der „wehrhaften Demokratie“ vorrangiger als eine mögliche Stigmatisierung, die mit der Materialsammlung des Verfassungsschutzes verbunden ist. Eine besondere Rechtsvorschrift für die Beobachtung von Parlamentariern hielt das Gericht nicht für notwendig.
Die Linke wertete das Leipziger Urteil als herbe Niederlage. Ramelow nannte es „einfach vernichtend“ und ein „Unwerturteil über meine Partei“. Dass nun jedes führende Mitglied der Linkspartei ins Visier des Geheimdienstes geraten könne, sei ein schwerer Schlag. „Dem Schnüffelstaat wird Tür und Tor geöffnet.“ Der Linken-Vorsitzende Klaus Ernst, der an der Verhandlung teilgenommen hatte, kündigte an, die Partei wolle vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und möglicherweise auch vor dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg für eine andere Bewertung streiten. „Ein Urteil, das so nicht bleiben kann“, sagte er. Versucht werde letztlich, wegen der Aktivitäten von „kleinen Gruppen“ in der Partei wie der Kommunistischen Plattform die Verfassungsfeindlichkeit der gesamten Partei zu konstruieren, die er selbst bei diesen Zirkel bezweifle. „Wir werden uns damit nicht abfinden können.“
Vor den Vorinstanzen – dem Verwaltungsgericht Köln und dem Oberverwaltungsgericht Münster – hatte Ramelow mit seinen Klagen weitgehend Recht bekommen. Das Gericht in Münster hatte zwar verfassungsfeindliche Bestrebungen von Zusammenschlüssen in der Partei festgestellt. Zugleich ordnete es aber an, das gesammelte Material über Ramelow zu löschen, der „außerhalb dieser Personenzusammenschlüsse steht“.

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