zum Hauptinhalt

Urteil zu EU und Hartz IV: Europa braucht Grenzen

Die Personenfreizügigkeit in Europa ist wichtig - doch sie braucht auch Grenzen. Deshalb ist das EuGH-Urteil zu Hartz IV-Leistungen für EU-Bürger richtig: Anspruch auf Zahlungen hat nur, wer in dem jeweiligen Land zuvor auch gearbeitet hat. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Fabian Leber

All jene, die gerne rütteln würden an der Freizügigkeit in Europa, werden es jetzt schwerer haben: Ob die AfD in Deutschland oder Premierminister David Cameron in Großbritannien. Sie alle argumentieren damit, dass auch das Prinzip der freien Wohnsitzwahl Grenzen braucht. Die hat ein Gericht jetzt gezogen – und zwar ausgerechnet der Europäische Gerichtshof, der gerade nicht als Bollwerk gegen neue Integrationsschritte gilt. Im konkreten Fall hatte eine junge Frau aus Rumänien auf Hartz IV in Deutschland geklagt. Sie hatte nie ernsthaft eine Stelle gesucht.

Das Recht auf Personenfreizügigkeit wird gestärkt

Der Gerichtshof entschied nun, dass deutsche Behörden der Frau zurecht die Zahlung von Hilfen verweigerten. Damit ist klar: Staatliche Gelder stehen nur EU-Bürgern zu, die sich hier auch Ansprüche erworben haben, indem sie in die Sozialkassen einzahlten. Das Urteil ist zu begrüßen. Denn am Ende stärkt es das Recht auf Personenfreizügigkeit. Es nimmt all jenen den Wind aus den Segeln, die aus dem Kampf gegen vermeintlichen „Sozialhilfetourismus“ Profit schlagen wollten. Jeder EU-Bürger soll das Recht haben, dort zu wohnen und zu arbeiten, wo er gerne möchte. Einen Anspruch auf staatliche Unterstützung ab dem ersten Tag bedeutet dies aber nicht.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false