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Labor

© pa/dpa

Vaterschaftstests: Schnuller einschicken wird ordnungswidrig

Die Union sagt Ja zum Verbot heimlicher Vaterschaftstests – kritisiert aber Bußgeld für Tests im Ausland.

Lange waren die Pläne umstritten, nach dem Ja der Union steht fest: Väter müssen bald mit Geldbußen rechnen, wenn sie ihrem Kind heimlich Genspuren, etwa vom Schnuller, entnehmen und die Abstammung untersuchen lassen. Dies gilt nach dem Willen des Regierung auch, wenn sie das Material in ausländischen Laboren prüfen lassen, in denen solche Gutachten erlaubt sind, etwa den Niederlanden.

Noch immer lassen jährlich tausende Väter, die ihre Elternschaft anzweifeln, heimliche Tests zu Preisen ab 150 Euro machen, um persönlich Klarheit zu gewinnen. Dies soll künftig nicht mehr erlaubt sein – es sei denn, die Mutter stimmt ausdrücklich zu. Vor Gericht sind die Ergebnisse auch nur in diesem Fall verwendbar. Heimliche Tests, so hatte der Bundesgerichtshof entschieden, verstießen gegen das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung über seine genetischen Daten.

Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Gehb (CDU), wertete es als Erfolg seiner Fraktion, dass die Tat künftig nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt würde. Ursprünglich hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) angeregt, heimliche Tests als Straftat einzuordnen. „Ordnungswidrigkeiten können die Behörden verfolgen, sie müssen es aber nicht“, sagte Gehb dem Tagesspiegel. Bei Straftaten seien die Behörden dagegen zum Einschreiten verpflichtet. Auch kritisierte Gehb das Vorhaben, jemanden mit Bußgeld zu bedrohen, wenn er den Test im Ausland vornehmen lässt. „Man kann ein Labor in Holland nicht von Deutschland aus für strafbar erklären“, sagte er.

Nach dem vorliegenden Entwurf werden Väter, Mütter und auch Kinder, die heimlich Abstammungsgutachten erstellen lassen, besser gestellt als andere Personen, die dies tun. Wer nicht zur engeren Familie gehört, muss mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro rechnen. Die Buße für Eltern oder Kind steht noch nicht fest, soll aber darunter liegen. Wenn die Mutter im Nachhinein einwilligt oder erkennen lässt, dass der Vater nicht belangt werden soll, haben die Behörden im Rahmen ihres „Verfolgungsermessens“ davon abzusehen, die Tat zu ahnden. Auch dies soll im neuen Gesetz festgelegt werden.

Zusätzliche Kontrolle soll ein Zertifizierungsverfahren für Labore bieten. Der Berufsverband der Deutschen Humangenetiker hat in Deutschland 650 Labore erfasst. Sie können sich etwa bei der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) oder der Deutschen Akkreditierungsstelle Chemie (DACH) registrieren lassen. Mit Abstammungsgutachten dürfen zudem nur Ärzte oder Sachverständige betraut werden.

Die Pläne zum Verbot der Tests waren politisch auch deshalb umkämpft, weil es für Väter ursprünglich sehr schwierig war, ihre Vaterschaft gerichtlich anzufechten, um so Unterhaltszahlungen für nicht leibliche Kinder zu entgehen. Sie mussten konkrete Verdachtsmomente belegen, um ein gerichtliches Abstammungsgutachten durchzusetzen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde das Verfahren neu geregelt. Zweifelnde Väter haben jetzt einen Anspruch darauf, dass die Mütter in einen Test einwilligen. Kritiker dieser Regelung monieren allerdings, das Porzellan sei sofort zerbrochen, wenn die Gerichte eingeschaltet würden – deshalb seien heimliche Tests weiter nötig.

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