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Politik: Vaterschaftstests werden erleichtert

Berlin - Männer können künftig auch ohne Anfechtung der Vaterschaft klären lassen, ob sie der leibliche Vater eines Kindes sind. Einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestags ließ der Bundesrat am Freitag in Berlin ohne Einwände passieren.

Berlin - Männer können künftig auch ohne Anfechtung der Vaterschaft klären lassen, ob sie der leibliche Vater eines Kindes sind. Einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestags ließ der Bundesrat am Freitag in Berlin ohne Einwände passieren. Neben den Vätern erhalten auch Mütter und Kinder einen Anspruch auf genetische Untersuchung der Abstammung. Sollte ein Familienmitglied die Einwilligung verweigern, kann ein Familiengericht diese Einwilligung ersetzen. Bisher kann die Vaterschaft durch ein privates Gutachten nur festgestellt werden, wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind. Sperrte sich etwa die Mutter gegen ein privates DNS-Gutachten, blieb einem Mann nur die Möglichkeit, die Vaterschaft unmittelbar gerichtlich anzufechten. Stellt sich heraus, dass er nicht der biologische Vater ist, wird zwangsläufig auch das rechtliche Band zum Kind zerrissen.

Weitere Gesetzesbeschlüsse nahmen am Freitag in der Länderkammer die letzte parlamentarische Hürde.

Waffenrecht: Das Tragen täuschend echt aussehender Waffenimitate in der Öffentlichkeit wird verboten. Auch sogenannte Einhandmesser sowie Messer mit einer feststehenden, mindestens zwölf Zentimeter langen Klinge dürfen nicht mehr mitgeführt werden. Ausnahmen gelten für das „Führen von Messern bei berechtigtem Interesse“, also zur Sport- oder Berufsausübung, zur Brauchtumspflege oder zu einem allgemein anerkannten Zweck. Ererbte Schusswaffen müssen künftig blockiert werden, wenn der neue Besitzer nicht „berechtigter Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen ist“.

Justiz: Angesichts des Anstiegs von Klagen im Zuge der Hartz-IV-Reform werden Sozial- und Arbeitsgerichte entlastet. So gilt künftig eine Klage als zurückgenommen, wenn der Kläger das Verfahren trotz Aufforderung des Gerichts länger als drei Monate nicht betreibt. Bei mehr als 20 Verfahren, die die gleiche behördliche Maßnahme betreffen, darf das Sozialgericht einen Musterprozess ansetzen und dann über die einzelnen Verfahren durch Beschluss entscheiden.

Kriminalität: Zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen will die Länderkammer den Katalog der Straftaten erweitern, die in ein Führungszeugnis aufgenommen werden müssen. So sollen Verurteilungen wegen Erwerbs oder Besitzes kinderpornografischer Schriften ebenso wie wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht oder auch wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen unabhängig von der Strafhöhe zwingend im Führungszeugnis erscheinen. ddp

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