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Politik: „Verantwortungsloses Verhalten“

Rechtsexperten kritisieren den Kölner Staatsanwalt im Schleuserprozess

Von Hans Monath

Berlin - Der Kölner Oberstaatsanwalt Egbert Bülles wird wegen seines umstrittenen Verhaltens in der Visa-Affäre nun von renommierten Strafrechtsexperten heftig kritisiert. „So verantwortungslos darf sich ein Staatsanwalt in Deutschland nicht verhalten“, sagte der Berliner Strafverteidiger Daniel Krause dem Tagesspiegel mit Blick auf Bülles-Äußerungen gegenüber Medien. Der Staatsanwalt hatte mit Ermittlungen gegen Schleuser die Visa-Affäre ins Rollen gebracht. Er vertritt auch die Anklage im zweiten Kölner Schleuserprozess, der an diesem Freitag vor dem Landgericht verhandelt wird.

Bülles hatte nach seiner Aussage vor dem Visa-Ausschuss Mitte März in Interviews der Berliner Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Außenminister Joschka Fischer (Grüne) empfohlen. „Er darf so in der Öffentlichkeit nicht agieren, wenn er nicht das Vertrauen der Bevölkerung in die Neutralität und Sachlichkeit der Staatsanwaltschaft erschüttern will“, sagte Krause, der Mitglied im Strafrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer ist. „Bülles missbraucht seine Amtsautorität, weil er damit behauptet, es läge ein Anfangsverdacht vor“, warnte auch der Berliner Strafverteidiger Alexander Ignor. Ein Anfangsverdacht gegen Fischer sei aber „auch bei genauer strafrechtlicher Prüfung nicht gegeben", sagte Ignor, der vor vier Jahren Wolfgang Schäuble (CDU) in einem Verfahren wegen Falschaussage vor dem Parteispendenausschuss vertreten hatte.

Nach Ansicht des Bonner Strafrechtsprofessors Urs Kindhäuser müssen Staatsanwälte bei öffentlichen Äußerungen eine „besondere Sorgfaltspflicht“ an den Tag legen: „Dem Urteil eines Staatsanwaltes messen die Bürger große Bedeutung bei, vielleicht mehr als dem eines Politikers.“ Nach der Forderung von Bülles hatte der Leitende Oberstaatsanwalt umgehend klargestellt, dass die Kölner Behörde „keinerlei Anlass“ für Ermittlungen gegen Fischer habe. SPD und Grüne werfen Bülles eine Vermischung von Justiz und Politik sowie falsche Aussagen vor dem Visa-Ausschuss vor.

In der Anklageschrift für das neue Verfahren fordert Bülles Strafmilderung für die Angeklagten, weil Fehler der Bundesregierung den Visamissbrauch erleichtert hätten. Als Strafmilderungsgrund führt er auch an, dass in der Botschaft Kiew keine Liste mit Vieleinladern geführt worden sei. Eine solche Einladerdatei wäre damals aber aus datenschutzrechtlichen Gründen illegal gewesen.

Einer der beiden Angeklagten in dem neuen Verfahren ist der Deutsch-Ukrainer Anatoli Barg. Nachdem er im ersten Prozess zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war, werden ihm weitere Schleusungsfälle zur Last gelegt. Angeklagt wegen Beihilfe zur Schleusung ist der Versicherungskaufmann Heinz Kübler, der die vom Auswärtigen Amt akzeptierten Reiseschutzpässe vertrieb. Küblers Anwälte beantragten am Donnerstag vergeblich die Ablösung von Staatsanwalt Bülles wegen Befangenheit.

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