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Politik: Verbotsantrag gegen islamistische Partei Türkische Justiz leitet Verfahren

kurz vor der Wahl ein

Istanbul. Zehn Tage vor der Parlamentswahl in der Türkei hat die Generalstaatsanwaltschaft in Ankara einen Verbotsantrag gegen die führende Partei des Landes gestellt. Chefankläger Sabih Kanadoglu verlangte vom Verfassungsgericht die Auflösung der religiös-konservativen „Gerechtigkeits- und Aufbruchspartei“ (AKP) des früheren Istanbuler Bürgermeisters Recep Tayyip Erdogan. Die AKP, die aus dem islamistischen Lager kommt und daher vom politischen Establishment misstrauisch beobachtet wird, liegt in den Umfragen bei bis zu 30 Prozent und damit weit vor den anderen Parteien. Da das Verbotsverfahren Monate dauern dürfte und nicht mehr vor der Wahl am 3. November abgeschlossen werden kann, ist der Antrag des Staatsanwalts vor allem als politische Kampfansage an die AKP zu verstehen.

Kanadoglu ist im Wahlkampf mehrmals gegen unliebsame politische Kräfte aktiv geworden. So setzte er durch, dass mehrere Politiker – darunter Erdogan selbst und prominente Kurdenaktivisten und Menschenrechtler – nicht kandidieren dürfen. Außerdem versuchte er vergeblich, die Kurdenpartei Dehap von der Wahl ausschließen zu lassen. Damit liegt Kanadoglu auf der Linie von Ministerpräsident Bülent Ecevit, der mögliche Wahlerfolge der AKP und der Kurdenpartei als Bedrohung für den Staat bezeichnet hat. Seit 1998 sind zwei islamistische Parteien verboten worden; mit einer Verfassungsreform im vergangenen Jahr wurden Parteiverbote jedoch erschwert.

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