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Verbraucherinformationsgesetz: Schwacher Schutz gegen Gammelware

Nach dem Stopp des Verbraucherinformationsgesetzes durch Bundespräsident Horst Köhler hat das Kabinett einen nachgebesserten Entwurf auf den Weg gebracht. Verbraucherschützer und Grüne kritisieren das Gesetz als zu lasch.

Berlin - Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) forderte nach dem Beschluss, "Erreichbares nun endlich in Kraft zu setzen". FDP, Grüne und Verbraucherschützer verlangten eine weitergehende Regelung.

Seehofer betonte, die gerügten Passagen im Gesetz seien geändert worden. Nun sei man "noch mehr als in der Vergangenheit" von der Verfassungsmäßigkeit überzeugt. In diesem Punkt bestehe bei den Juristen aus dem Justiz-, Innen- und Verbraucherschutzministerium Einigkeit. In zwei Jahren ist nach Angaben des Ministers ein Regierungsbericht vorgesehen. Dann könne geprüft werden, wo Änderungsbedarf bestehe.

Grüne: Etikettenschwindel

Seehofer sagte, das Gesetz sei der "weitestgehende Entwurf, der je auf diesem Feld vorgelegt wurde". Zum Schutz der Verbraucher könnten etwa die Namen von "raffgierigen Gammelfleischhändlern" öffentlich gemacht werden. Mit Blick auf die Kritiker sagte er, es treffe nicht zu, dass sich Unternehmen, die gegen das Recht verstießen, auf das Betriebsgeheimnis zurückziehen könnten. Bei der Auskunftspflicht gebe es nur "ganz enge Ausnahmen".

Das Gesetz soll Verbrauchern besseren Zugang zu Informationen verschaffen und den Behörden unter bestimmten Voraussetzungen vorschreiben, die Namen von Firmen zu veröffentlichen. Köhler hatte sich Anfang Dezember wegen verfassungsrechtlicher Bedenken geweigert, das bereits von Bundestag und Bundesrat beschlossene Regelwerk zu unterzeichnen.

Die Grünen sprachen von einem "Etikettenschwindel". Vize-Fraktionschefin Bärbel Höhn sagte: "Der Entwurf macht es den Behörden leicht, Verbrauchern Informationen zu verweigern." Betriebsgeheimnisse hätten Vorrang gegenüber den Informationen für Verbraucher. Auch der FDP-Experte Hans-Michael Goldmann wertete die Vorlage als "Mogelpackung".

Verbraucherschützer sehen Schwachstellen

Der Sprecher der Verbraucherzentrale Bundesverband, Carel Mohn, monierte, ein zentraler Schwachpunkt sei, dass Konsumenten keine Auskünfte direkt von Lebensmittelherstellern verlangen könnten. Viele Produkte außerhalb des Lebensmittelbereichs würden überhaupt nicht erfasst.

Begrüßt wurde der Entwurf von Bayerns Gesundheitsminister Werner Schnappauf (CSU) und den Kommunen. Schnappauf sagte, die Transparenz werde "die selbst regulierenden Kräfte des Marktes entfachen". Das Gesetz sei eine deutliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Rechtslage.

Der Präsident des Deutschen Landkreistags, Hans Jörg Duppré, betonte: "Wir sehen unsere Einwände mit dem Kabinettsbeschluss als ausgeräumt an." Zukünftig könnten die Länder die Kommunen zwar in die Pflicht nehmen. In diesem Fall seien sie aber in einem zweiten Schritt dazu verpflichtet, den Kommunen die entstehenden Kosten zu erstatten. (Von Mey Dudin, ddp)

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