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Klaus Müller, der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen.

© dpa

Verbraucherschützer zu TTIP: „Nicht alles dem Primat der Wirtschaft unterwerfen“

Nach den Worten von Klaus Müller, Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, ist das „Safe-Harbor“-Urteil eine „klare Warnung“ an die Verhandler beim geplanten Freihandelsabkommen.

Große Demonstration in Berlin gegen das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP. Etliche Nichtregierungsorganisationen stehen hinter die Aktion. Wieso ist Ihr Verband nicht dabei?

Die große öffentliche Aufmerksamkeit – seien es Debatten, Demonstrationen oder zahllose Veranstaltungen quer durch Deutschland – haben der Auseinandersetzung um das Freihandelsabkommen gut getan. Einiges hat sich bewegt und immer weniger bleibt verborgen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband ruft aber als steuerfinanzierte Institution in der Regel nicht zu Demonstrationen auf, wir wirken durch Veröffentlichungen, Diskussionsbeiträge oder punktuelle Bündnisse im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Haben Sie etwas an den Anti-TTIP-Protesten auszusetzen?

Uns ist es wichtig, zwischen einer allgemeinen Freihandelskritik und einer kritischen Position gegenüber dem aktuellen inakzeptablen Stand von TTIP zu unterscheiden. Und wir weisen darauf hin, dass in den USA manche Verbraucherschutzfragen besser reguliert sind, denken Sie zum Beispiel an Medikamente, Kinderspielzeug oder den Finanzmarkt – auch der Automobilsektor hat sich zuletzt die Augen gerieben. Es gibt in den USA aber auch eklatante Schwächen. Aus Sicht des Verbraucherschutzes kann fairer Freihandel sehr sinnvoll sein, um angemessene Preise und eine große Produktauswahl zu erreichen.

TTIP etc. ist in seinem Wesen nicht mit einer demokratischen Gesellschaft vereinbar, siehe überstaatliche Gerichte, Mitspracherecht der USA an europäischen oder nationalen Entscheidungen, Sperrklingenklauseln etc..TTIP muss weg, nicht weil wir nicht bereit sein, die Regeln zu setzen, sondern weil wir Regeln setzen, und zwar souverän und demokratisch.

schreibt NutzerIn Zweibein

Ist die Furcht über die Absenkung der Standards für Verbraucher nicht berechtigt?

Sorge und Kritik ist allein aufgrund der großen Heimlichtuerei zu Beginn der Verhandlungen gerechtfertigt, und bis heute gibt es ja auch nur graduelle Verbesserungen. Wenn die EU-Kommission etwa die Einführung von Herkunftskennzeichnungen für Lebensmittel als „störend“ für Handelsabkommen bewertet, macht uns das sehr misstrauisch. Dazu kommt, dass es mit TTIP ja zunächst um ein ökonomisches Primat für die Erleichterung des Handels geht. Gerade deshalb aber müssen Arbeitnehmer-, Daten-, Umwelt- und Verbraucherschutzinteressen von Anfang an mitgedacht werden.

Sie unterstützen also ein faires TTIP, wollen auf Verbesserungen hinwirken. Was schwebt Ihnen vor?

Die Absenkung oder Streichung von Zöllen und Handelserleichterungen, wo es vergleichbare Schutzstandards und -philosophien gibt, machen in einer Welt des globalisierten Handels durchaus Sinn. Nehmen Sie beispielsweise die Automobilindustrie oder den Maschinenbau. Handelserleichterungen in diesen Bereichen wären aus unserer Sicht gute Inhalte für ein „TTIP-light“.

Wo muss denn TTIP schlanker werden?

Im Lebensmittel-, Kosmetik- oder Chemikalienbereich gibt es dies- und jenseits des Atlantik sehr unterschiedliche Schutzvorstellungen. Verbraucher schauen mit besonderer Sorge auf die Sicherheit von Lebensmitteln und auf die Qualität der Produkte. Genfood, Hormon- und Klonfleisch – das will in Europa offenbar kaum jemand. Zudem gibt es unterschiedliche Hürden für die Hersteller: Während wir in Europa – etwas vereinfacht gesagt – das Vorsorgeprinzip kennen, gibt es in den USA das Nachsorgeprinzip. Hier kann eine gegenseitige Anerkennung nicht funktionieren. Eine Anerkennung würde doch bedeuten, dass in den USA legal hergestellte Produkte auf den europäischen Markt treffen. Da wir aber die amerikanischen Sammelklagen nicht kennen, wäre das ein klarer Vorteil für die US-Amerikaner: Produktentwicklung ohne entsprechende Regulierung im Vorfeld und vergleichsweise geringe Klagerisiken in Europa. Hinzu kommen die Schiedsgerichtsproblematik und ungeklärte Fragen zur regulatorischen Kooperation.

Welche Vorteile können Verbraucher durch ein derartiges „besseres“ TTIP erwarten?

Dass der europäische Binnenmarkt für viele Verbraucher zahlreiche Vorteile gebracht hat, wird kaum jemand bestreiten. Dort gibt es aber gemeinsame Schutzstandards, eine immer stärkere Rechtsprechung und demokratische Spielregeln – daran könnte sich auch ein Freihandelsabkommen mit den USA orientieren. Die Debatte über einen Internationalen Handelsgerichtshof geht nun – bei mancher Kritik im Detail – in die richtige Richtung.

Seit Jahren machen die TTIP-Kritiker Druck auf die Politik. Haben sie überhaupt nennenswerte Erfolge erringen können?

Natürlich. Wenn Sie die Debatte heute mit dem Jahr 2014 vergleichen, dann haben wir doch ein ganz anderes politisches Bewusstsein. Auch beim Thema Schiedsgerichte sind wir auf der europäischen Seite vorangekommen. Wir brauchen eine ordentliche Gerichtsbarkeit und keine bilateralen Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Staaten.

Geht Ihnen der Vorschlag der EU-Kommission über ein neues Schiedsgerichtssystem nicht weit genug?

Der Vorschlag geht mit seinen zwei Instanzen, Berufsrichtern und mehr Transparenz in die richtige Richtung. Es muss aber der Anwendungsbereich – Begrenzung auf Ausländerdiskriminierung – präzisiert und die Regelung in CETA angepasst werden. CETA darf kein Seiteneingang für den Investorenschutz sein.

Welche Bedeutung hat die jüngste Safe-Harbor-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für die TTIP-Gespräche?

Der EuGH hat einen deutlichen Warnschuss abgegeben, dass Handelsverträge sich an Grundrechten wie der informationellen Selbstbestimmung orientieren müssen. Insofern ist das Urteil auch ein klarer Sieg für den Datenschutz und die Sicherheit der Daten von Verbrauchern. Das sollte für TTIP eine klare Warnung sein, nicht alles dem Primat der Wirtschaft und des Handels zu unterwerfen.

Und dann plant TTIP – wie auch CETA – einen Regulierungsrat. Dort sitzen Behördenvertreter beider Seiten des Atlantiks, die laut Kritikern einem erheblichen Einfluss von Lobbyinteressen ausgesetzt sind. Ist TTIP eine Gefahr für die Demokratie?

Das kommt sehr auf den Verhandlungsprozesse und seine Ausgestaltung, also das Kleingedruckte, an. Zum einen brauchen wir Transparenz und demokratische Spielregeln bei den Verhandlungen. Verbände sollten, wie sonst bei Gesetzgebungsverfahren auch üblich, angehört werden. Und ganz klar: Wenn dieser Regulierungsrat kostspielige Prüfungs-, Verzögerungs- oder Entscheidungskompetenzen erhalten sollte, wäre das in der Tat eine Gefahr für demokratische Entscheidungsprozesse. Das dürfte sich kein Parlamentarier – weder in der EU noch in den USA – gefallen lassen.

Frankreichs Regierung fühlt sich von den USA an der Nase herumgeführt und droht mit dem Stopp der TTIP-Verhandlungen. Sie waren selbst mal Politiker – ist so eine harte Haltung nicht vielleicht der beste Weg, um Druck auf die USA auszuüben?

Weder die USA noch die EU verhandeln mit Samthandschuhen. Aber Verbraucher erwarten zu Recht mehr demokratische Öffentlichkeit. Die TTIP-Verhandlungen sind ja keine Tarifauseinandersetzung oder Geschäftsverhandlungen zwischen zwei privaten Unternehmen. Bei jedem Gesetzgebungsverfahren in Deutschland, der EU und den USA erfahren die Bürger die Zwischenstände nach Kabinetts- und Ausschussbeschlüssen. Das ist auch unsere Erwartung bei TTIP.

Erschienen bei EurActiv.
Der Tagesspiegel und das europapolitische Onlinemagazin EurActiv kooperieren miteinander.

Dario Sarmadi

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