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Gentechnik

© ddp

Verbraucherschutz: Es liegt in den Genen

Das Bundeskabinett hat eine Neufassung des Gentechnikgesetzes verabschiedet. Welche Folgen hat das für die Verbraucher?

Die wichtigste Veränderung für Verbraucher ist, dass sie künftig erfahren können, womit Tiere gefüttert worden sind, bevor sie geschlachtet wurden. Bisher müssen gentechnisch veränderte Lebensmittel nur dann als solche gekennzeichnet werden, wenn gentechnisch veränderte Organismen (GVO) im Endprodukt nachgewiesen werden können. Das ist bei Fleisch nicht der Fall, auch wenn die Jungbullen mit Gen-Mais gefüttert worden sein sollten. In der Milch finden sich ebenfalls keine GVO, auch wenn die Kühe Gensoja im Trog hatten. Mit der neuen Bezeichnung „gentechnikfrei“ können Erzeuger, die ihre Tiere genfutterfrei großgezogen haben, das nun kundtun.

Doch hat die Bezeichnung „gentechnikfrei“ einen Schönheitsfehler: Wenn gentechnisch veränderte Organismen bei der Verarbeitung eingesetzt werden, aber nicht im Endprodukt nachweisbar sind, erfahren die Verbraucher das auch künftig nicht. Ein Beispiel: Auf einem Käselaib steht auch dann „gentechnikfrei“, wenn die Milch von Kühen stammt, die ohne Gen-Futter großgezogen wurden, er aber mit einem gentechnisch verändertem Lab hergestellt wurde. Für den kommerziellen Anbau ändert sich nicht viel, außer, dass Agrarminister Horst Seehofer (CSU) nun eine Verordnung über eine „gute fachliche Praxis“ für Gen-Bauern vorgelegt hat. Die regelt, dass der Abstand zwischen Gen-Mais und konventionellem Mais mindestens 150 Meter und zu Ökomais 300 Meter betragen muss.

In Deutschland wurden im vergangenen Jahr auf 947 Hektar gentechnisch veränderte Pflanzen kommerziell angebaut. Es handelte sich dabei um die Maissorte MON810. Sie ist gegen das Schadinsekt Maiszünsler resistent. Weltweit wurden auf rund 102 Millionen Hektar genveränderte Pflanzen kultiviert, vor allem Soja, Mais, Raps und Baumwolle. Rund 82 Prozent der Anbauflächen entfallen auf die USA, Argentinien und Brasilien.

Keine Änderungen gibt es beim Standortregister. Auch künftig darf die Öffentlichkeit wissen, wo Gen-Mais wächst. Und auch die Haftungsfrage bleibt unangetastet. Wer gentechnisch veränderte Organismen anpflanzt, und auf Nachbarfeldern dadurch Schäden verursacht, muss dafür haften. Entweder allein oder gemeinsam mit anderen Gen-Bauern, wenn der Verursacher nicht eindeutig zugeordnet werden kann.

Die größten Veränderungen gibt es für die Forschung. Künftig darf in „geschlossenen Systemen“, also in Forschungszentren, mit GVO gearbeitet werden, ohne auf eine staatliche Genehmigung warten zu müssen, wie es bisher der Fall war. Gentechnische Versuche müssen jetzt nur noch „angezeigt“ werden. Zudem soll die Zentrale Kommission für biologische Sicherheit eine Liste mit „ungefährlichen“ GVO erstellen, die dann gar nicht mehr unter die Bestimmungen des Gentechnikgesetzes fallen. Diese Liste muss lediglich von der Regierung und dem Bundesrat gebilligt werden. Der Bundestag wird nicht gefragt. Für solche „sicheren GVO“ gibt es dann keine Überwachung mehr. Zudem sollen sich Forscher künftig gentechnische Anbauversuche nur noch einmal genehmigen lassen müssen. Setzen sie diese auf anderen Feldern fort, reicht eine Nachmeldung. Forschungsministerin Annette Schavan (CDU), die dafür kämpft, dass Forscher nicht für die Folgen ihrer Versuche haften müssen, dürfte mit diesem Teil der Gesetzesnovelle sehr zufrieden sein.

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