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Verbraucherschutz: EU verschärft Vorschriften für Kosmetika

Kosmetika sollen in der EU sicherer und die dazugehörenden Verbraucherinformation zuverlässiger werden. Das EU-Parlament hat am Dienstag in Straßburg die schon seit 2003 bestehenden gesetzlichen Vorschriften verschärft und gleichzeitig vereinfacht.

Straßburg - „Das ist ein klarer Erfolg für den Verbraucherschutz,“ erklärte Dagmar Roth-Behrendt (SPD), die zuständige parlamentarische Berichterstatterin.

Zum ersten Mal werden auch die sogenannten Nanomaterialen von den EU-Sicherheitsregeln erfasst. Dabei handelt es sich um Kleinstsubstanzen, die in die Haut eindringen und in die Blutbahn gelangen können. Diese Materialien werden zum Beispiel in Sonnencremes als UV-Filter verwendet.

Rund fünf Prozent der Kosmetika enthalten derzeit Nanopartikel. Bisher liegen jedoch noch keine verlässlichen Untersuchungen über die Risiken dieser Produkte für die menschliche Gesundheit vor. Die neue EU-Verordnung schreibt deshalb nicht nur die Kennzeichnung von Nanobestandteilen auf dem Etikett vor, sondern auch ein Verfahren zur Bewertung der Risiken schon vor der Zulassung. Die Hersteller müssen künftig die Brüsseler EU-Behörde darüber informieren, dass sie ein Produkt mit Nanopartikeln auf den Markt bringen wollen. Die EU-Kommission kann dann bei Verdacht eine Sicherheitsuntersuchung veranlassen.

Die neue Kosmetikverordnung der Europäischen Union will zudem dem Etikettenschwindel ein Ende bereiten. Es darf künftig nur mit Eigenschaften geworben werden, die das kosmetische Produkt auch tatsächlich hat. Wer zum Beispiel für ein Produkt wirbt, das Altersflecken beseitigt, muss die Wirkung nachweisen. „Der Verbraucher muss sich künftig darauf verlassen können, dass das Produkt hält, was es verspricht“, sagte Dagmar Roth-Behrendt am Dienstag nach der Abstimmung. Thomas Gack

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