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Verbrechensbekämpfung: Einigung zu Speicherung von Telefondaten

Die Justizminister der 25 EU-Staaten haben sich auf einen Minimal-Kompromiss zur Speicherung von Telefon- und Internetdaten geeinigt. Angaben zu allen Verbindungen sollen EU-weit zwischen 6 und 24 Monate gespeichert werden.

Brüssel - Dies berichteten Diplomaten aus der Sitzung am Freitag in Brüssel. Die Datensammlung soll bei der Fahndung nach Terroristen und anderen Verbrechern helfen.

Trotz der Einigung im Ministerrat gehen die Verhandlungen über die Richtlinie weiter. Der Rat muss sich jetzt mit dem Europa-Parlament einigen, das eine Regelung zur Kostenübernahme festschreiben will. «Es wird mit dem Europäischen Parlament auf jeden Fall noch Verhandlungen geben», sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Der Bundestag müsse dem Speicherplan ebenfalls noch zustimmen. Zuvor war der Ministerrat den deutschen Forderungen weit gehend entgegengekommen. «Ich glaube, wir haben das Beste rausgeholt, was wir rausholen konnten», sagte Zypries.

Der Kompromissvorschlag der britischen Ratspräsidentschaft schreibt den Angaben zufolge keine Kostenregelung fest. Erfolglose Anrufversuche sollen eben so wenig aufgezeichnet werden wie Bewegungsdaten bei Handy-Gesprächen. Von Internetverbindungen sollen Zypries zufolge «nur die ohnehin gespeicherten Protokolle» ebenso lange wie Telefondaten gespeichert werden.

Die Frage, zur Aufklärung welcher Verbrechen die Daten verwendet werden dürfen, soll den Angaben zufolge jeder Mitgliedsstaat für sich entscheiden. Man sei sich aber einig, die Liste von mehr als 30 Straftaten anzuwenden, die auch dem Europäischen Haftbefehl zu Grunde liege. Hinzu kämen Taten, die wie das so genannte Stalking (hartnäckige Belästigung) oder die elektronische Verbreitung von Kinderpornografie speziell mit dem Telefon oder Internet zusammenhingen. Das Europa-Parlament hatte eine Einschränkung auf den Katalog des EU-Haftbefehls verlangt.

Zypries betonte, die Datenspeicherung betreffe nur Angaben zur Verbindung selbst. «Wir gehen ja nie auf die Inhalte des Gesprächs.» Zudem bräuchten die Fahnder einen richterlichen Beschluss, um Zugriff auf die gespeicherten Daten zu bekommen. Wegen der Speicherdauer habe sie ihre Zustimmung im Rat unter den Vorbehalt gestellt, dass der Bundestag die Regelung akzeptiert. «Ich würde dem Bundestag empfehlen, die kürzeste Frist von sechs Monaten zu nehmen», sagte die Ministerin. Sie räumte ein, der zuletzt vorliegende Entwurf der Präsidentschaft sei «sicherlich ein Minimalkompromiss». (tso/dpa)

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