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Verfassungsänderung: Türkisches Parlament billigt Präsidenten-Direktwahl

Das türkische Parlament hat mit einer Zweidrittelmehrheit eine Direktwahl des Staatspräsidenten durch das Volk beschlossen. Ein zweites Veto durch den amtierenden Staatschef Sezer ist nicht mehr möglich.

Ankara - Für die Verfassungsänderung stimmten in einem zweiten Anlauf 369 der 550 Abgeordneten der Nationalversammlung in Ankara. Die islamisch-konservative Regierung von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan drängt auf eine Direktwahl, nachdem sie damit gescheitert war, Außenminister Abdullah Gül vom Parlament zum Staatsoberhaupt wählen zu lassen.

Gegen das Vorhaben der Regierung hatte der seit Mitte Mai nur noch amtierende Staatschef Ahmet Necdet Sezer in der vergangenen Woche sein Veto eingelegt. Ein zweites Veto ist jetzt nicht mehr möglich. Sezer kann jedoch eine Volksabstimmung anordnen, die nach geltendem Recht frühestens vier Monate später und damit erst Mitte Oktober stattfinden kann.

Die Wahl Güls zum Staatspräsidenten war am Widerstand der Militärführung und der laizistischen Opposition gescheitert, die einen weiteren Machtzuwachs der islamisch-konservativen AKP zu verhindern suchen. Als Ausweg aus der Krise hat das Parlament vorgezogene Neuwahlen für den 22. Juli beschlossen.

Direktwahl und Verkürzung der Amtszeit

Das im zweiten Anlauf vom Parlament behandelte Paket von Verfassungsänderungen sieht neben der Direktwahl eine Verkürzung der Amtszeit des Präsidenten von bislang sieben auf fünf Jahre vor. Außerdem soll die Legislaturperiode des Parlaments von fünf auf vier Jahre verkürzt werden.

Für eine Beschlussfähigkeit des Parlaments soll künftig die Anwesenheit von einem Drittel der Abgeordneten ausreichen. Mit dieser Änderung will die Regierungspartei ein Urteil des Verfassungsgerichts aushebeln. Dieses hatte den ersten Wahlgang mit Gül als einzigem Präsidentschaftskandidaten mit der Begründung für ungültig erklärt, dass mindestens zwei Drittel der Abgeordneten anwesend sein müssten. (tso/dpa)

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