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Verfassungsgericht: Demjanjuks Beschwerde gegen Auslieferung gescheitert

Niederlage für Demjanjuk: Der mutmaßliche NS-Verbrecher scheiterte vor dem Verfassungsgericht mit einer Beschwerde gegen seine Abschiebung aus den USA.

Die Abschiebung von John Demjanjuk (89) aus den USA nach Deutschland bleibt rechtens. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde des gebürtigen Ukrainers gar nicht erst zur Entscheidung an. Sie sei unzulässig. Demjanjuk habe nicht fundiert begründet, worin eine Grundrechtsverletzung zu sehen sei, teilte das Gericht zur Begründung mit. "Sein Vortrag erschöpft sich im Wesentlichen in einer pauschalen Kritik an der Vorgehensweise insbesondere der amerikanischen Behörden", heißt es in dem Beschluss. Akte ausländischer Staaten seien in Karlsruhe aber nicht angreifbar.

Zuvor waren Demjanuks Versuche zusammen mit Familie und Anwälten gescheitert, den mutmaßlichen Kriegsverbrecher aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes vor der Abschiebung und einer Verhandlung zu bewahren. Vergangene Woche hatten ärztliche Gutachter ihn als eingeschränkt verhandlungsfähig eingestuft.

Die Staatsanwaltschaft München erhebt möglicherweise noch in dieser Woche Anklage. Die Anklageschrift sei kurz vor der Fertigstellung, sagte Staatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch. Die Behörde will allerdings eine für diese Woche angekündigte Entscheidung des Oberlandesgerichts über eine Beschwerde der Anwälte Demjanjuks gegen den Haftbefehl aus formalen Gründen abwarten.

Demjanjuk sitzt seit seiner Abschiebung aus den USA Mitte Mai in München in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, 1943 als Wachmann im Vernichtungslager Sobibor im besetzten Polen Beihilfe zum Mord an 29.000 Juden geleistet zu haben. Als Aufseher soll er die Menschen in die Gaskammern getrieben haben. Demjanjuk bestreitet, an Kriegsverbrechen beteiligt gewesen zu sein.

ZEIT ONLINE, dpa, Reuters, sp

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