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Politik: Verfassungsgericht hat den Antrag eines Unternehmens auf Aussetzung des neuen Gesetzes zurückgewiesen

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat es abgelehnt, das neue Gesetz zu den 630-Mark-Jobs für ein halbes Jahr auszusetzen. Mit der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung hat eine Kammer des Ersten Senats den Antrag von fünf Gebäudereinigungs-Unternehmen einstimmig zurückgewiesen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat es abgelehnt, das neue Gesetz zu den 630-Mark-Jobs für ein halbes Jahr auszusetzen. Mit der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung hat eine Kammer des Ersten Senats den Antrag von fünf Gebäudereinigungs-Unternehmen einstimmig zurückgewiesen. Die drei Richter begründeten ihre Entscheidung mit den Beitragsausfällen in "dreistelliger Millionenhöhe", wenn die Aussetzung für sechs Monate erfolge. Dagegen sei das Risiko der Zahlungsunfähigkeit der Unternehmen geringer, da sie durch die erfolgte Absenkung der Tarife die Mehrausgaben ausgleichen könnten. Zwar sei eine Verfassungsbeschwerde der Unternehmen nicht von vorn herein unzulässig oder offensichtlich unbegründet. Im Eilverfahren müssten aber die jeweiligen Folgen abgewogen werden.

Die fünf Gebäudereinigungsfirmen hatten geltend gemacht, dass von ihren 2350 Arbeitnehmern 1900 geringfügig Beschäftigte seien. 70 Prozent von ihnen hätten aber nicht nur den 630-Job (für diese ändert sich nach dem neuen Gesetz letztlich wenig), sondern darüber hinaus noch ein anderes sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Diese Gruppe der "geringfügig Nebenbeschäftigten" muss seit 1. April dieses Jahres sowohl Steuer als auch Kranken-, Renten und Pflegeversicherungsbeiträge abführen. Da die meisten nicht bereit seien, die finanziellen Einbußen hinzunehmen, hätten fast dreißig Prozent gekündigt. Die Ausfälle könnten durch Mehrarbeit der anderen nicht aufgefangen werden. Das Gesetz habe wegen der fehlenden Übergangsregelung die Berufsfreiheit der Unternehmen verletzt. (Az: 1 BvQ 5/99)

ukn

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