Verfassungsgericht : Karlsruhe hilft Krankenversicherten

15.03.2008 00:00 UhrVon Jost Müller-Neuhof
Krankenversicherung Foto: ddp
Knapp bei Kasse. Gerade Selbstständige mit Familie zahlen viel Geld für die private Krankenversicherung. Geklagt hatte jetzt ein Rechtsanwalt mit sechs Kindern. - Foto: ddp

Gesundheit gehört zum Existenzminimum, sagt das Verfassungsgericht. Deshalb sollen die Steuerfreibeträge für privat und gesetzlich Krankenversichterte steigen.

Karlsruhe/Berlin - Privat und gesetzlich Krankenversicherte können in der Zukunft mit teilweise erheblichen Steuererleichterungen rechnen. Wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Freitag entschied, müssen die gezahlten Beiträge stärker als bisher steuermindernd berücksichtigt werden. Bis spätestens 2010 muss das Einkommensteuergesetz entsprechend angepasst sein, wobei vor allem Familien weniger belastet werden könnten. Aktuell oder rückwirkend können Versicherte keine Entlastungen geltend machen. Wie sich das Urteil auf den Haushalt auswirkt, wollte ein Sprecher des Finanzministeriums am Freitag noch nicht kommentieren.

Für Selbstständige, die privat krankenversichert sind, liegt der jährliche steuerliche Freibetrag bei derzeit 2400 Euro.

Arbeitnehmer können ihre Beiträge nur bis zu 1500 Euro von der Steuer abziehen. Zwar hatte das Gericht über einen länger zurückliegenden Fall zu urteilen, es erklärte jedoch auch alle neueren Freibetragsgrenzen für verfassungswidrig.

Der Streit über die Obergrenzen beschäftigt die Justiz seit Jahren. Ein Rechtsanwalt, der mit seinem Einkommen seine Frau und seine sechs Kinder unterhalten muss, hatte sich durch die Instanzen geklagt. Die Familie musste jährlich rund 18 000 Euro allein für die private Kranken- und Pflegeversicherung zahlen und machte Vorsorgeaufwendungen von insgesamt 33 000 Euro geltend. Das Finanzamt genehmigte jedoch nur 10.000 Euro.

Der Anwalt zog bis vor den Bundesfinanzhof, der den Streit an das Bundesverfassungsgericht überwies. Ungeklärt war, ob die Versicherungsbeiträge als in die Zukunft gerichtete Aufwendungen wie Rücklagen oder Sparleistungen zu bewerten sind oder ob sie dazu dienen, die existenziellen Grundbedürfnisse der Betroffenen zu sichern.

Erstmals hat jetzt das Bundesverfassungsgericht die Beiträge als notwendig zur Existenzsicherung eingestuft. Danach muss der Staat dasjenige Einkommen steuerfrei stellen, das der Bürger für ein „menschenwürdiges Dasein für sich und seine Familie benötigt“; der Gesetzgeber muss die Beiträge also so behandeln wie Kosten für Lebensmittel, Kleidung, Wohnen und Heizen. Mit den geltenden Freibetragsgrenzen sei dieses Niveau unterschritten. Sie seien „nicht realitätsgerecht“, da auch Sozialhilfeempfänger Anspruch auf Kranken- und Pflegeversorgung hätten. Privat Versicherte müssten die gezahlten Beiträge zwar nicht in voller Höhe absetzen können, da sie in der Regel besser versorgt seien als gesetzlich Versicherte, doch habe der Gesetzgeber künftig zumindest alle Aufwendungen „zur Erlangung eines sozialhilfegleichen Lebensstandards“ zu berücksichtigen. Teure Tarife mit exklusiven Leistungen können also auch künftig nicht abgezogen werden. Im neuen Einkommensteuergesetz muss ausgewiesen sein, welcher Anteil des Höchstbetrags „ausschließlich oder vorrangig für existenznotwendige Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge zur Verfügung steht“, so die Richter.

Auch gesetzlich Versicherten macht das Bundesverfassungsgericht Hoffnung. „Die steuerrechtliche Verschonung des Existenzminimums“ müsse auch bei ihnen beachtet werden, hieß es – allerdings ebenfalls nur gemessen am Leistungsniveau für Sozialhilfeempfänger.

Videos - Politik

Umfrage

Immer wieder wird der Verbleib Griechenlands in der Eurozone kontrovers diskutiert. Was denken Sie?

Service

Grüne Geschäfte - Der Blog

Wir können's besser: Für eine Wirtschaft, die Ressourcen und Klima schont
Der Blog von Tagesspiegel-Autorin Dagmar Dehmer und der Zeit-Online-Autorin Marlies Uken.

Rechtsextremismus in Deutschland

Weitere Themen

Das Kernkraftwerk Philippsburg im Landkreis Karlsruhe. Foto: dapd

Die aktuellen Tagesspiegel-Artikel aus unserem Atomkraft-Themenressort.

Atomkraft

Umfrage

Peter Altmaier von der CDU wird der neue Umweltminister - ist er der richtige Mann für den Posten?

Todesopfer rechter Gewalt

Tagesspiegel-Abo

Foto:

Werden Sie Tagesspiegel-Abonnent und sichern Sie sich tolle Prämien. Spezielle Angebote finden Sie in unserem Aboportal.

Leser werben Leser - Vermitteln Sie einen neuen Tagesspiegel-Leser und wählen Sie Ihre Wunschprämie.

Studentenabo - Profitieren Sie von unseren günstigen Studentenangeboten.

Probeabo - 14 Tage kostenlos den Tagesspiegel lesen.

Tagesspiegel App für iPhone und iPad.

Aboservice - Ob Urlaub, Umzug oder Schwierigkeiten bei der Zustellung - wir helfen Ihnen weiter.

Tagesspiegel Abo
Deutsche ISAF-Soldaten: Der Krieg in Afghanistan geht ins elfte Jahr. Foto: dapd

Der Einsatz am Hindukusch neigt sich dem Ende zu. Eine Übersicht über alle Artikel zum Afghanistan-Krieg finden Sie hier.

Alles über Afghanistan
Wie geht es weiter mit dem Euro und der EU? Foto: Reuters

Zehn Jahre Euro. Alle Artikel zur Finanzeskalation im Krisenjahr 2011, wirtschafts- und finanzpolitische Themen in unserem Themenressort.

Euro-Krise

Krankenkassen-Vergleich

Foto:

• Beitragsrechner
• Versicherungsvergleich
• Tipps zum Wechsel

Der schnelle Weg zur günstigen Krankenkasse.

Hier vergleichen
Foto:

Das politische Geschehen in der Hauptstadt. Hautnah. Alles über die Berliner Landespolitik und ihre Akteure lesen Sie hier.

Berliner Landespolitik
Braunkohle-Tagebau des Vattenfall-Konzerns bei Jänschwalde .Aus Jänschwalde und Cottbus-Nord werden täglich zirka 60.000 Tonnen Braunkohle gefördert. Mit dieser Energie kann der Tagesbedarf einer Großstadt gedeckt werden. Foto: dpa

Solarenergie, Berichte von den Klimakonferenzen, Atomkraft und vieles mehr aus den Themenbereichen "Energie und Umwelt".

Energie

Biowetter, Deutschlandwetter und internationales Wetter, Niederschlagsmengen, Reisewetter und aktuelle Satellitenbilder. Behalten Sie das Wetter im Griff!

Tagesspiegel Wetterseite