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Politik: Verfassungsgericht stärkt Eltern angeklagter Kinder

(neu). Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Rechte der Eltern von vor Jugendgerichten angeklagten minderjährige Kindern gestärkt.

(neu). Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Rechte der Eltern von vor Jugendgerichten angeklagten minderjährige Kindern gestärkt. Sie könnten nicht vom Verfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Richter lediglich „Bedenken“ gegen ihre Anwesenheit hat, urteilten die Richter am Donnerstag. Eine entsprechende Vorschrift des Jugendgerichtsgesetzes sei zu unbestimmt, um einen derart tiefen Grundrechtseingriff zu rechtfertigen, hieß es zur Begründung. Die Richter erklärten die Vorschrift deshalb für nichtig. Der Fall betraf den Vater eines 14jährigen Sohnes. Der Jugendrichter hatte ihm vorgeworfen, sich im Prozess „pädagogisch kontraproduktiv“ verhalten zu haben. (Az 2 BvR 716/01)

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