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Verfassungsgericht: Vom richtigen Schächten

Das Verfassungsgericht muss dieser Tage klären, wie Glaubensvorschriften mit dem Tierschutz vereinbar sein können. Es geht um das Schächten ohne Betäubung.

Der türkischstämmige Metzger verzieht das Gesicht, als hätte er Schmerzen. Er mag nicht sagen, ob das Fleisch, das er hier in seinem Geschäft in Kreuzberg anbietet, von Tieren stammt, die ohne Betäubung geschächtet wurden. „Schwieriges Thema“, winkt er ab.

Über seiner Theke hängen zwar Zertifikate, die bestätigen, dass hier Helal-Fleisch verkauft wird – also Fleisch von Tieren, die gemäß den islamischen Glaubensvorschriften geschlachtet wurden. Doch was genau das bedeutet, ist selbst unter Muslimen umstritten. Müssen die Tiere beim Schächten bei vollem Bewusstsein sein, wenn ihnen der Hals aufgeschnitten wird, um sie dann ausbluten zu lassen – was gewöhnlich einen minutenlangen qualvollen Todeskampf zur Folge hat? Oder ist eine vorherige Betäubung mit dem Glauben vereinbar?

Der türkische Schlachter Rüstem Altinküpe aus Aßlar-Werdorf in Hessen pocht darauf, dass nur das betäubungslose Schächten mit seinem Glauben vereinbar ist – allerdings ist ihm gerade das durch einen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vorläufig untersagt. Altinküpe sieht dadurch seine wirtschaftliche Existenz bedroht und hat Verfassungsbeschwerde eingereicht, nebst Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz. Eine Entscheidung der Verfassungsrichter über den Antrag, mit Relevanz etwa auch für jüdische Gläubige, wird in Kürze erwartet.

Altinküpe kämpft schon seit über zehn Jahren darum, ohne Betäubung schächten zu dürfen. Die rechtliche Grundlage für diese martialisch wirkende Schlachtmethode klingt zunächst eindeutig: Das deutsche Tierschutzrecht verbietet das Schächten ohne Betäubung, sieht aber Ausnahmegenehmigungen für Menschen vor, denen der muslimische oder jüdische Glauben das Schächten ohne Betäubung vorschreibt. In der Praxis sind die für die Genehmigungen zuständigen Behörden aber häufig verunsichert.

Der Gesetzgeber scheint wenig dazu beitragen zu wollen, die Situation zu klären. Tierschutz gegen die grundgesetzlich garantierte Glaubensfreiheit – viele Politiker meiden das heikle Thema. Nur wenige wagen deutliche Worte: „Keine in Deutschland vertretene Religion schreibt ihren Gläubigen vor, überhaupt Fleisch zu essen“, sagt etwa Günter Krings, Justitiar der CDU-Bundestagsfraktion. „Insofern ist es wohl auch Moslems zuzumuten, sich an das deutsche Tierschutzgesetz zu halten – oder auf Fleisch zu verzichten.“ Viele Vertreter von CDU und SPD sprechen sich dagegen immer wieder für den Erhalt der Ausnahmegenehmigung aus. Auch von den Grünen haben Tierschützer nur wenig Rückhalt zu erwarten: Der jüngste Entwurf eines neuen Tierschutzgesetzes der Partei sieht weiter die Ausnahmegenehmigungen vor. Die tierschutzpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Bundestagsfraktion, Undine Kurth, meint, die meisten Politiker hätten Angst vor einem Konflikt mit Minderheiten in Deutschland – insbesondere mit der jüdischen Gemeinde.

Denn für die ist das Thema nicht verhandelbar: „Für orthodoxe Juden ist es nicht zulässig, Fleisch von betäubt geschächteten Tieren zu essen“, sagt Stephan J. Kramer, Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland. Allerdings stehe er in Gesprächen mit Tierschützern. Obwohl koscheres – also den jüdischen Glaubensregeln entsprechend geschlachtetes – Fleisch in der Regel ohnehin nach Deutschland importiert wird, dringt Kramer auf den Erhalt der Ausnahmegenehmigung . „Ein vollständiges Verbot wäre ein erster Schritt dahin, dass sich irgendwann auch ein Importverbot durchsetzt. Das würde die Existenz der jüdisch-orthodoxen Gemeinde in Deutschland bedrohen“, warnt er.

Auch der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland besteht auf dem Erhalt der Sondergenehmigungen. „Beim Schächten darf nicht betäubt werden – das ist die Mehrheitsmeinung der Gelehrten“, sagt der Ratsvorsitzende Ali Kizilkaya. „Aber wer das anders sieht, kann es anders machen und tut das auch.“

Und so werden viele Muslime im derzeitigen Fastenmonat Ramadan für das allabendliche Fastenbrechen auch weiter zu Helal-Fleisch von nichtbetäubt geschlachteten Tieren greifen. Dass ein Muslim ausdrücklich Fleisch von nichtbetäubten Tieren verlangt, sagt der türkische Metzger aus Kreuzberg, das sei ihm noch nicht untergekommen.

Katja Wilke

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