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Politik: Verfassungsrichter offenbar mehrheitlich für Neuwahlen

Karlsruhe Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu vorgezogenen Neuwahlen wird am Donnerstag um 10 Uhr verkündet. Das teilte das oberste deutsche Gericht am Dienstag nach den Abschlussberatungen des Zweiten Senats über die Klagen der Bundestagsabgeordneten Werner Schulz (Grüne) und Jelena Hoffmann (SPD) mit.

Karlsruhe Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu vorgezogenen Neuwahlen wird am Donnerstag um 10 Uhr verkündet. Das teilte das oberste deutsche Gericht am Dienstag nach den Abschlussberatungen des Zweiten Senats über die Klagen der Bundestagsabgeordneten Werner Schulz (Grüne) und Jelena Hoffmann (SPD) mit. Der Senat einigte sich auch bereits mehrheitlich auf die Grundzüge der Entscheidung: Seit der mündlichen Verhandlung vor zwei Wochen gehen Beobachter davon aus, dass der Zweite Senat die Neuwahlen für verfassungsgemäß erklärt. Offen ist noch, ob das erwartete Urteil einstimmig ergeht oder aber abweichende Meinungen abgegeben werden.

Möglicherweise entwickelt der Zweite Senat mit seinem Urteil über die Neuwahlen, die mit der gescheiterten Vertrauensfrage von Kanzler Gerhard Schröder (SPD) eingeleitet wurden, strengere Kriterien für die Echtheit oder Unechtheit der Vertrauensfrage in Zukunft. Zwei Verfassungsrichter, Rudolf Mellinghoff und Hans-Joachim Jentsch, machten durch ihre Fragen in der Verhandlung deutlich, dass sie eine strengere Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht für angezeigt halten. Dagegen fragte Berichterstatter Udo Di Fabio: „Sollen wir hier in eine Beweisaufnahme eintreten?“

Derweil scheiterten die Familienpartei und die Ökologisch-demokratische Partei (ÖDP) bereits mit ihrer Verfassungsklage gegen die vorgezogene Neuwahl. Die beiden Parteien hatten die Fristen für die Vorlage von Unterschriften für ihre Wahlzulassung als zu kurz angesehen. ukn

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