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Verfassungsrichter: Union bleibt beim Nein gegen Dreier

Die SPD beharrt auf ihrem Vorschlag für den Verfassungsgerichtsvize Dreier in Karlsruhe. Die Union fordert einen neuen Kandidaten, da Dreier wegen seiner Kommentierung des Menschenwürde-Begriffs in die Kritik steht.

Berlin - Im Streit um den Kandidaten für das Vizepräsidentenamt des Bundesverfassungsgerichts, Horst Dreier, denkt die Union nicht an ein Einlenken. Die unionsgeführten Bundesländer lehnten den von der SPD vorgeschlagenen Kandidaten einhellig ab, und die Unionsfraktion im Bundestag stehe voll dahinter, sagte Fraktionsjustiziar Hermann Gröhe (CDU) dem Tagesspiegel. „Wir tragen das uneingeschränkt mit.“ Gröhe stellte sich damit gegen den rechtspolitischen Sprecher der Fraktion, Jürgen Gehb, der den Staatsrechtler als „exzellenten Fachmann“ gelobt und für mehr Gelassenheit hinsichtlich seiner umstrittenen Ansichten zu Bioethik und Folterverbot geworben hatte. Die Regierungschefs von Bremen und Baden-Württemberg, Jens Böhrnsen (SPD) und Günter Oettinger (CDU), die die Richterwahl koordinieren, sind für diese Woche zu weiteren Gesprächen verabredet.

Mit der „verkorksten Situation“ sei keiner glücklich, so Gröhe. Besser wäre es gewesen, wenn man den Namen vorher „intern ventiliert“ hätte. Für den Verfassungsgerichtsvize habe die SPD im Bundesrat zwar das Vorschlagsrecht. Dies müsse aber im Konsens geschehen. Bislang weigert sich die SPD, ihren Kandidaten zurückzuziehen. Böhrnsen stehe zu Dreier, sagte dessen Sprecher Hermann Kleen dem Tagesspiegel. Man müsse Richter nach ihrer Gesamtleistung beurteilen. Auch sei es „eher positiv, wenn ein Jurist mal Gedanken gegen die herrschende Meinung vertritt“. Faktisch indes hat Dreier kaum noch Chancen auf die Nachfolge von Vizepräsident Winfried Hassemer. Dafür bräuchte er schließlich eine Zweidrittelmehrheit. Und es geht nicht nur um den Vizeposten. Nach bisherigem Usus fällt dem Vize im Jahr 2010 auch das Amt des scheidenden Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier zu – was die Sensibilitäten noch erhöht.

Der Streit folge aber keinem „Rechts- links-Schema“, betonte Gröhe. Vielmehr gehe es darum, dass Dreier den Menschenwürde-Begriff des Grundgesetzes in sehr umstrittener Weise kommentiert habe. So halte er eine Aufweichung des Folterverbots unter bestimmten Umständen nicht nur für entschuldbar, sondern „sogar für rechtmäßig“. Zudem vertrete Dreier die These, dass das Leben vor der Geburt weniger schutzwürdig ist. Es sei bezeichnend, dass bereits „Hilferufe“ aus Kirchen wie Menschenrechtsorganisationen eingegangen seien. Nun müsse man der SPD die Sache erklären. „Mit einem Gespräch werden wir da nicht auskommen“, sagte Gröhe. Einen Ersatzkandidaten für die geplante Wahl am 15. Februar gibt es noch nicht. Rainer Woratschka

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