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Vor 67 Jahren verkündet: das Grundgesetz, die Verfassung der Deutschen.

© Stephanie Pilick/pa/dpa

Verfassungstag: Sieben Mal wurden am 23. Mai Staatsoberhäupter gewählt

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet. Häufig wurden an diesem Tag Bundespräsidenten gewählt. Nun droht das Datum in Vergessenheit zu geraten.

Von Matthias Schlegel

Kaum jemand wird es bemerken, obwohl es doch ein bemerkenswertes Datum ist: Heute vor 67 Jahren, am 23. Mai 1949, wurde das Grundgesetz verkündet. Einen Tag später trat es als Verfassung des neugegründeten deutschen Staates in Kraft.

Mit 53 gegen 12 Stimmen war das Grundgesetz am 8. Mai 1949 von den Abgeordneten des in Bonn tagenden Parlamentarischen Rates angenommen worden. Danach wurde es von den Länderparlamenten gebilligt - mit Ausnahme von Bayern, der Freistaat empfand die bundesdeutsche Verfassung als Angriff auf seine Eigenständigkeit.

Ins kollektive Gedächtnis der Deutschen wurde die Bedeutung des 23. Mai in der Vergangenheit immer mal wieder gerückt, weil häufig an diesem geschichtsträchtigen Tag der Bundespräsident gewählt wurde - insgesamt sieben Mal hintereinander.

Das genaue Datum für die Wahl des Bundespräsidenten bestimmt der Präsident des Bundestages. Und in dieser Funktion war es Karl Carstens, der 1979 entschied, am Jahrestag der Verfassung die Bundesversammlung einzuberufen. Er selbst wurde dann auch an diesem Tag zum Bundespräsidenten gewählt - wie dann auch 1984 und 1989 Richard von Weizsäcker, 1994 Roman Herzog, 1999 Johannes Rau und 2004 und 2009 Horst Köhler.

Diese durchaus sinnvolle Tradition wurde nach dem Rücktritt von Horst Köhler am 31. Mai 2010 durchbrochen. Sein Nachfolger Christian Wulff, der sein Amt am 30. Juni 2010 angetreten hatte, trat ebenfalls vorzeitig, nämlich am 17. Februar 2012, zurück. Da die Bundesversammlung zur Wahl eines neuen Staatsoberhauptes spätestens 30 Tage nach dem Rücktritt oder dem Tod eines Bundespräsidenten zur Wahl eines Nachfolgers zusammentreten muss, konnte diese Tradition auch bei der Wahl von Joachim Gauck zum neuen Bundespräsidenten (18. März 2012) nicht wieder aufgenommen werden.

Am heutigen 23. Mai ist es ein weitaus weniger staatstragendes Ereignis, das eine - durchaus heikle - Verbindung zum Grundgesetz herstellt: das Treffen zwischen Vertretern des Zentralrats der Muslime und der rechtspopulistischen Alternative für Deutschland (AfD) in Berlin. Weil die AfD immer wieder infrage gestellt hatte, ob der Islam mit dem Grundgesetz vereinbar sei, war ihr vorgeworfen worden, die Partei habe ein Problem mit der von der Verfassung garantierten Religionsfreiheit. Beim Bundesparteitag Ende April hatte die AfD den Satz "Der Islam gehört nicht zu Deutschland" ins Parteiprogramm aufgenommen.

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