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Politik: Verfolgte wollen keine Almosen

Geplante SED-Opferrente bei Anhörung in derKritik

Von Matthias Schlegel

Berlin - Die von den Koalitionsfraktionen geplante SED-Opferrente ist bei einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am Montag in Berlin von fast allen geladenen Sachverständigen massiv kritisiert worden. Wenn die Rente nur bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit der Betroffenen gezahlt werde, wie es der Gesetzentwurf vorsieht, sei dies keine Entschädigung für verfolgungsbedingte Schäden, sondern eine Versorgung für Bedürftige, erklärte der sächsische Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Michael Beleites. Ehemals politisch Verfolgte wollten aber nicht über ihre Armut definiert werden, sondern darüber, dass sie wegen ihres systemkritischen Engagements durch einen Unrechtsstaat bestraft und nachhaltig geschädigt wurden.

Auch die Berliner Juristin Ulrike Guckes sagte, die geplante Voraussetzung einer wirtschaftlichen Notlage für den Rentenbezug verhindert ihren Entschädigungscharakter und gibt ihr stattdessen den Charakter einer besonderen sozialen Hilfeleistung. Das Argument der Koalitionsfraktionen, dass auch Opfer des NS-Regimes nur bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit monatlich wiederkehrende Leistungen erhielten, wies sie ebenso wie Beleites zurück. Das Entschädigungsrecht für NS-Opfer sei sehr vielgestaltig und sieht Leistungen in verschiedenster Form und unter unterschiedlichsten Voraussetzungen vor. So überstiegen die Leistungen aus dem für NS-Opfer geltenden Bundesentschädigungsgesetz wie Entschädigung für verfolgungsbedingte Gesundheitsschäden, für Eingriffe in den Beruf und die Versorgung der Hinterbliebenen häufig die Leistungen, die die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze vorsehen. Sinnvoll wäre nach Ansicht Guckes deshalb, die besondere Zuwendung an den Lücken des SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes auszurichten, so wie auch die zugrunde gelegten Regelungen der NS-Opferentschädigung erlassen wurden, um Lücken im Bundesentschädigungsgesetz zu schließen.

Jürgen Pauly, Leiter des Amtes für Wiedergutmachung in Saarburg, wies hingegen darauf hin, dass der Bezug einer laufenden Entschädigungsrente auch für NS-Opfer die Ausnahme von der Regel ist. Er hält es für sachlich geboten, eine Opferrente vom Vorliegen eines besonders schweren Haftschicksals als auch einer wirtschaftlichen Bedürftigkeit abhängig zu machen. Seine Behörde ist für Entschädigungsleistungen an NS-Opfer in Rheinland-Pfalz wie an Verfolgte aus Vertreibungsgebieten mit Wohnsitz im außereuropäischen Ausland zuständig.

Vertreter von Opferverbänden wiesen den Gesetzentwurf der Regierung als eine Art Almosenzahlung zurück. Die Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen in Thüringen, Hildigund Neubert, und andere Sachverständige forderten, auch Menschen, die mindestens zwei Jahre politisch verfolgt und nach 1990 rehabilitiert wurden, die SED-Opferrente zu gewähren. Der Direktor der Gedenkstätte Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, verlangte, auch die Folgen jahrelanger beruflicher Benachteiligung zu berücksichtigen. Matthias Schlegel

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