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Video-Scanning

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Verkehrsüberwachung: ADAC: Kennzeichen-Scanning ist verfassungswidrig

Autofahrer aufgepasst: Die automatische Überprüfung von Autokennzeichen ist in den allermeisten Fällen verfassungswidrig. Laut einem Rechtsgutachten im Auftrag des ADAC verstoßen die verdeckten Polizeikontrollen gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit.

Acht der neun Bundesländer, in denen die Polizei massenhaft Autonummern per Videokamera aufnehmen und automatisch mit ihren Fahndungslisten abgleichen darf, verstießen mit dieser Praxis gegen das Grundgesetz, zitiert der Automobilclub aus dem Rechtsgutachten. Dessen Autor Prof. Alexander Roßnagel, Vizepräsident der Universität Kassel, sagte in Berlin, dass nur Brandenburgs Regelung zum Videoscanning weitgehend verfassungskonform sei. Kritisch sieht Roßnagel hingegen die Regelungen in Bayern, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen sowie Rheinland-Pfalz.

Kein Anlass, kaum Treffer

Der massenhafte elektronische Abgleich von Autokennzeichen beschäftigt auch das Bundesverfassungsgericht. Drei Autofahrer haben in Karlsruhe gegen die entsprechenden Verordnungen in den Polizeigesetzen Hessens und Schleswig-Holsteins geklagt. Hier dürfen Kennzeichen ohne konkreten Anlass durch Kameras erfasst und elektronisch mit zwei Sachfahndungsdateien des Bundeskriminalamts (BKA) abgeglichen werden. Das Urteil aus Karlsruhe wird im Frühjahr erwartet.

Roßnagel kritisierte, dass die automatisierten Polizeikontrollen in fast allen betroffenen Ländern verdeckt und ohne jeden Anlass oder Verdacht erfolgten. Da es keine nennenswerten Fahndungserfolge gebe, werde das Gebot der Verhältnismäßigkeit verletzt. So seien in Hessen zwischen März und November 2007 rund eine Million Autonummern kontrolliert worden, was zu 300 Treffern führte - vorwiegend Autofahrer, die ihre Versicherungsprämie nicht bezahlt hatten. (iba/dpa)

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