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Verkehrsunfall: Sächsischer NPD-Fraktionsgeschäftsführer tot

Der Parlamentarische Geschäftsführer der NPD-Fraktion im sächsischen Landtag, Uwe Leichsenring, ist bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen.

Dresden - Nach Angaben der Polizeidirektion Oberes Elbtal-Osterzgebirge stieß der 39-Jährige am Mittwochvormittag auf einer Bundesstraße bei Pirna bei einem Überholmannöver frontal mit einem entgegenkommenden Lastwagen zusammen. Leichsenring erlag noch am Unfallort seinen schweren Verletzungen. Der 59-jährige Lkw-Fahrer wurde schwer verletzt und mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht.

Die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang dauerten noch an. Nach Polizeiangaben war Leichsenring, der als selbstständiger Fahrlehrer tätig war, mit seinem Wagen zum Überholen aus einer Kolonne ausgeschert. Nach dem Frontalzusammenstoß kippte der Lkw um und fing Feuer. Der Lkw-Fahrer wurde eingeklemmt. Die Bundesstraße war zeitweise voll gesperrt.

Eklats im sächsischen Landtag

Leichsenring gehörte seit 1990 der rechtsextremen NPD an. Bis 1991 war er stellvertretender Landesvorsitzender und von 2002 bis 2004 Mitglied des NPD-Parteivorstandes. Bei der Landtagswahl im September 2004 zog Leichsenring für die NPD in den sächsischen Landtag ein. Zusammen mit anderen NPD-Abgeordneten sorgte der Vater eines Kindes mehrfach für Eklats im Parlament, etwa als die Fraktion im Januar 2005 sich einer Gedenkminute für die NS-Opfer verweigerte und die Verbrechen der Nationalsozialisten relativierte.

Im Mai war Leichsenring von einer Parlamentssitzung ausgeschlossen worden, nachdem er in einer Debatte über die Auseinandersetzungen von Linken und Rechten am 1. Mai in Leipzig erklärt hatte, es müssten Sonderzüge eingesetzt werden, um die vielen linksextremen Gewalttäter abzutransportieren. Als Linkspartei-Fraktionschef Peter Porsch ihm entgegnete "Es gab schon mal Sonderzüge - mit Zügen kennt ihr euch ja aus", ließ Leichsenring die Bemerkung fallen, "manchmal wünscht man sie sich wieder". Der Landtagspräsident wertete dies als offensichtliche Anspielung auf die Deportation von Juden während des Nationalsozialismus. An diesem Donnerstag wollte sich der sächsische Verfassungsgerichtshof mit dem Ausschluss befassen. (tso/AFP)

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