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Politik: Verleitet ein V-Mann zur Straftat, müssen in Zukunft mildere Strafe verhängt werden

Werden unbescholtene Personen durch einen Lockspitzel der Polizei ohne vorherigen Verdacht zu einer Straftat verleitet, dann müssen die Gerichte künftig deutlich geringere Strafen verhängen als bisher üblich. In einem am Donnerstag verkündeten Grundsatzurteil stellte der Bundesgerichtshof (BGH) fest, ein unzulässiger Einsatz polizeilicher "V-Personen" verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Werden unbescholtene Personen durch einen Lockspitzel der Polizei ohne vorherigen Verdacht zu einer Straftat verleitet, dann müssen die Gerichte künftig deutlich geringere Strafen verhängen als bisher üblich. In einem am Donnerstag verkündeten Grundsatzurteil stellte der Bundesgerichtshof (BGH) fest, ein unzulässiger Einsatz polizeilicher "V-Personen" verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Der BGH hob das Urteil gegen einen Italiener auf, der vom Landgericht München wegen Kokainhandels zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden war.

Der bis dahin unauffällige Versicherungsmakler hatte sich im Juli 1997 erst auf viermaliges Nachfragen eines Landsmanns und nach dem Hinweis auf einen hohen Gewinn auf den Vorschlag des Lockspitzels eingelassen, sich wegen der Beschaffung von einem Kilogramm Kokain umzuhören. Über Mittelsmänner stellte er einen Kontakt mit einem Lieferanten her. Der Vorsitzende des 1. Strafsenats, Gerhard Schäfer, ließ durchblicken, dass der Senat hier die Mindeststrafe von drei Monaten für angemessen halte.

Mit dem Urteil reagiert der BGH auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg vom vergangenen Jahr, der in einem portugiesischen Drogenfall den Einsatz von Scheinkäufern als Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren angesehen hatte. Das Gericht folgte allerdings nicht der Forderung des Frankfurter Strafverteidigers Eberhard Kempf in der mündlichen Verhandlung, nach einem unzulässigen Lockspitzeleinsatz dürfe es auch keinen Prozess geben.

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