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Verleumdungsprozess: Villepin muss erneut vor Gericht

Der Prozess um die Rufmordkampagne gegen Frankreichs Präsidenten Nicolas Sarkozy wird in eine zweite Runde gehen. Den Berufungsentscheid will der Staatsanwalt zwar allein getroffen haben - glauben tut das aber kaum jemand.

Paris - Einen Tag nach dem Urteil des Pariser Strafgerichts, das Ex-Premierminister Dominique de Villepin von dem Verdacht der Mittäterschaft in der gegen Sarkozy gerichteten Verleumdung freigesprochen hatte, kündigte die Staatsanwaltschaft am Freitag überraschend Berufung an. „Ein Urteil ist gesprochen worden, aber das Gericht hat nicht alles berücksichtigt, was in dem Verfahren zur Sprache kam“, sagte Staatsanwalt Jean-Claude Marin in einem Rundfunkinterview. Ein neues Verfahren könnte Ende dieses Jahres oder Anfang 2011 stattfinden. Villepin warf dem Staatsanwalt vor, auf Anweisung seiner Hierarchie, des Justizministeriums und damit des Präsidenten zu handeln. Sarkozy verharre weiter in seinem „Hass“ gegen ihn.

In dem Prozess um gefälschte Kontenlisten mit Namen angeblicher Empfänger von Schmiergeldern aus Waffengeschäften, in dem Sarkozy selbst als Nebenkläger aufgetreten war, hatte Staatsanwalt Marin gegen Villepin 18 Monate Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe gefordert. Das Gericht erkannte jedoch keine Beweise für seine Schuld. Lediglich drei andere Angeklagte wurden wegen der Manipulationen verurteilt.

In einer nach der Urteilsverkündung verbreiteten Stellungnahme des Elysée-Palastes hatte Sarkozy mitteilen lassen, dass er keine weiteren Schritte als Nebenkläger zu unternehmen gedenke. Der Staatsanwalt erklärte zwar, dass er die Entscheidung, Berufung einzulegen, völlig unabhängig getroffen habe. Doch dass er sich vorher nicht doch mit dem Elysée-Palast abgesprochen hat, ist für weite Teile der Öffentlichkeit kaum vorstellbar. „Sarkozy gibt nicht nach. Er verfolgt Villepin weiter, aber nicht mehr in vorderster Linie, um ihn so lange wie möglich an der Rückkehr in die Politik zu hindern“, kommentierte die Zeitung „Le Monde“. 

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