zum Hauptinhalt

Vermittlungsauschuss: Bundestag stimmt Kfz-Steuer zu

Mit den Stimmen der Koalition und der Linken wurde für die neue Kfz-Steuer gestimmt. Wenn der Bundesrat am Freitag dem Gesetzentwurf des Vermittlungsausschusses zustimmt, könnte die neue Autosteuer des Bundes im Juli in Kraft treten.

Für die Umwandlung der Kfz-Steuer in eine klimafreundliche Abgabe vom 1. Juli an sind die Weichen endgültig gestellt. Der Bundestag billigte am Donnerstag den am Vorabend im Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern vereinbarten Kompromiss über den Finanzausgleich. Die Länder erhalten jährlich einen Ausgleich von 9 Milliarden Euro dafür, dass die Kfz-Steuereinnahmen und das Erhebungsrecht voll auf den Bund übergehen. Das sind 150 Millionen Euro mehr als zunächst geplant, aber 55 Millionen weniger,  als die Länder haben wollten. Der baden-württembergische Bundesratsminister Wolfgang Reinhart (CDU) sprach von einem "Erfolg für die Länder".

Es wird erwartet, dass an diesem Freitag auch der Bundesrat dem Vermittlungsergebnis zustimmen wird. Das gilt auch für zwei weitere Gesetze, auf die sich der Vermittlungsausschuss verständigt hatte. So werden Telekommunikations-Unternehmen für ihre Hilfsdienste bei der verdeckten Ermittlung von Strafverfolgungsbehörden besser entschädigt als bisher. Die Länder konnten die erhöhten Ausgaben dafür jedoch noch etwas abbremsen.

Im Bereich der Sozialverwaltung ging es um die Kosten der Umstellung von Entgeltnachweisen in Papierform aufs Computersystem, die bei der Beantragung von Sozialleistungen erforderlich sind. Hier werden die Länder jetzt vom Bund finanziell unterstützt. Statt Darlehen gewährt der Bund nun in den fünf Jahren 2009 bis 2013 eine nicht rückzahlbare Anschubfinanzierung von 11 Millionen Euro jährlich.

Neue Steuerregelung muss im Grundgesetz verankert werden

Die Bundestags-Entscheidung über das Vermittlungsergebnis zur Kfz- Steuerreform fiel mit der Mehrheit der großen Koalition sowie der Linksfraktion. Die FDP votierte dagegen, die Grünen enthielten sich. Erst damit wird der Weg frei für die eigentliche Kfz-Steuerreform, bei der die Belastung der Autofahrer für Neuwagen vom 1. Juli an nicht mehr nur nach Motorgröße, sondern zum größeren Teil nach dem schädlichen Kohlendioxid-Ausstoß der Fahrzeuge bemessen wird. Für Altfahrzeuge bleibt es vorerst bei der Besteuerung nach dem bisherigen System. Der Bundesrat muss parallel jetzt auch der - zuvor aufgeschobenen - Grundgesetz-Änderung zustimmen, um die neue Bundessteuer in der Verfassung zu verankern.

Der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller VDIK begrüßte die Einigung zur Kfz-Steuer. Damit und wegen der Abwrackprämie von 2500 Euro bei Verschrottung von mindestens neun Jahre alten Autos und gleichzeitigem Pkw-Neukauf gebe es klare Akzente für die "automobile Konjunktur". VDIK-Präsident Volker Lange forderte: "Jetzt muss schnellstens die detaillierte Ausgestaltung der Kfz-Steuer in einfacher und verständlicher Form dem Bürger vermittelt werden." Da sich die Prämie für Autosalons bisher als Renner erweist, forderte Lange eine Aufstockung der Prämie. (ml/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false