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Vermittlungsausschuss: Bei Hartz IV zum Kompromiss verdammt

Trotz allen Krachs: Auch die Opposition will eine Einigung bei Hartz-IV-Regelsätzen. Verständlich, denn die Verhandler stehen unter Zeitdruck.

Berlin - Je näher die nächste Spitzenrunde zu Hartz IV rückt, desto nachdrücklicher werden die Drohungen von SPD und Grünen, die Verhandlungen mit Union und FDP scheitern zu lassen, wenn diese nicht zu Zugeständnissen bereit seien. „Das Falsche will ich gerne blockieren, denn nur so kann man Verbesserungen für die Menschen erreichen“, sagte SPD-Chef Sigmar Gabriel. Grünen- Verhandlungsführer Fritz Kuhn warf Union und FDP vor, sie hätten bisher „lausig verhandelt“, und drohte ebenfalls mit einem Abbruch der Gespräche. CSU-Landesgruppenchef Hans-Peter Friedrich bezeichnete dies als „unverantwortlich“.

Die Verhandlungsführer von Union, FDP, SPD und Grünen wollen am Sonntagabend erneut über einen Kompromiss zur umstrittenen Hartz-IV-Reform beraten. Die Koalition ist bei der Neuberechnung der Regelsätze auf die Zustimmung des Bundesrats angewiesen, in dem Union und FDP keine Mehrheit haben. Nach dem Stopp der Reform durch den Bundesrat hatte die Bundesregierung Ende 2010 den Vermittlungsausschuss angerufen, in dem Vertreter aus Bundestag und Bundesrat sitzen. Seit Weihnachten ringt nun eine informelle Arbeitsgruppe um einen Kompromiss.

Die Verhandler stehen unter Zeitdruck: Je länger sich die Gespräche hinziehen, desto länger müssen die 4,7 Millionen erwachsenen Hartz-IV-Empfänger auf die Anhebung der Regelsätze warten. Das Plus soll zwar rückwirkend ab dem 1. Januar 2011 ausgezahlt werden, doch dies gilt nicht für das Bildungspaket: Für die mehr als zwei Millionen betroffenen Kinder sollen die Zuschüsse, etwa zum Mittagessen in Schulen und Kitas, erst dann gezahlt werden, wenn das Gesetz in Kraft ist. Daher streben Regierung und Opposition an, bis zur nächsten Bundesratssitzung am 11. Februar einen Kompromiss zu finden. Als Gewinnerthema, mit dem man bei den Wählern punkten kann, wird die Hartz-IV-Reform sowieso bei keiner der beteiligten Parteien angesehen.

Sollte die Spitzenrunde am Sonntag keinen Durchbruch bei den festgefahrenen Verhandlungen erzielen, ist das Vermittlungsverfahren noch nicht automatisch gescheitert. Dies wäre erst dann der Fall, wenn der Vermittlungsausschuss seinen Auftrag zurückgibt. Dann stünde das Gesetz in seiner jetzigen Form erneut im Bundesrat zur Abstimmung – und würde bei den aktuellen Mehrheitsverhältnissen wieder scheitern. Theoretisch könnte der Bundestag noch einmal den Vermittlungsausschuss anrufen. Nach dessen Scheitern würde Richterrecht gelten: Mit Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen könnte jeder Hartz-IV-Empfänger vor Gericht ziehen, um seine Ansprüche geltend zu machen. Wahrscheinlicher ist aber, dass Regierung und Opposition sich vorher zusammenraufen.

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