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Vermittlungsausschuss: Bund und Länder einig: Bafög steigt

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat den Weg für eine Bafög-Erhöhung frei gemacht. Beim Streit um die Übernahme der Wohnungskosten von Langzeitarbeitslosen gibt es dagegen noch keine Einigung.

Berlin - Überraschend haben sich Bund und Länder am Dienstagabend auf die Kostenteilung bei der Erhöhung des Bafög geeinigt. Der Streit um Mehrkosten von jährlich 160 Millionen Euro für die Länder sei beigelegt, sagte eine Sprecherin des Bundesbildungsministeriums (BMBF) nach der Sitzung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat dem Tagesspiegel. Ministerin Annette Schavan (CDU) habe als Gegenleistung für ein Ja des Bundesrats zur Bafögerhöhung angeboten, die Forschungsförderung des Bundes für die Universitäten projektbezogen zu erhöhen, ab 2011 um zehn, ab 2012 um nochmals zehn Prozent. Durch diese Zusatzförderung würden die Länder ab 2012 jährlich 130 Millionen Euro sparen. Damit dürfte der Weg frei sein für eine Zustimmung des Bundesrats am 15. Oktober. Die Bafögsätze würden dann rückwirkend zum 1. Oktober um zwei Prozent, die Elternfreibeträge um drei Prozent steigen. Der Höchstsatz der Ausbildungsförderung erhöht sich von 648 auf 670 Euro.

Beim Streit um die Übernahme der Wohnungskosten von Langzeitarbeitslosen gab es dagegen keine Einigung. Doch zeichnet sich auch hier eine Lösung des seit fast einem Jahr währenden Streits ab. Aus Länderkreisen hieß es, der Bund werde seinen Anteil an den Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Empfänger im kommenden Jahr wieder erhöhen. Der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss im Dezember 2009 angerufen, weil er die vom Bundestag beschlossene niedrigere Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft ablehnte. Die Länder waren nicht damit einverstanden, dass der Bundesanteil von 25,4 auf durchschnittlich 23,6 Prozent für das Jahr 2010 sinken sollte. Der Vermittlungsausschuss vertagte eine Entscheidung im vorigen Januar, seither ruhte der Konflikt. Nun soll 2011 der Bund wieder 25,1 Prozent übernehmen. Damit ist die von den Ländern gewünschte Veränderung des Berechnungsmodus wohl vom Tisch. Die Kosten der Unterkunft – Wohnungsmiete und Heizkosten – werden den Langzeitarbeitslosen gesondert erstattet. -ry/afk

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