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Verordnung: EU schiebt illegalem Holzhandel einen Riegel vor

Die EU will mit einer Verordnung den Handel mit illegal geschlagenem Holz eindämmen.

Eine jetzt verabschiedete Verordnung soll Holzhändler und -importeure dazu verpflichten, nur legal geschlagenes Holz und daraus hergestellte Erzeugnisse auf den Markt zu bringen. Beim Verstoß gegen diese Bestimmungen sind empfindliche Geldstrafen vorgesehen, die bis zur Beschlagnahmung des Holzes gehen können.

Bis zu 40 Prozent der weltweiten Industrieholzerzeugung stammt nach EU-Angaben aus illegalen Quellen. Nach UN-Angaben werden jährlich weltweit 13 Millionen Hektar Wald abgeholzt. Die Entwaldung ist für etwa 20 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich und ist zentrales Thema bei den internationalen Verhandlungen geworden, die gegenwärtig über ein neues UN-Klimaschutzübereinkommen für die Zeit nach 2012 geführt werden.

Verordnungen der EU sind für alle Mitgliedstaaten verbindlich. Sie bedürfen keiner Umwandlung in nationales Recht. (sp/dpa)

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