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Politik: Verpackungsverordnung: Kein Zwangspfand für Weinflaschen

Verbraucher müssen vom 1. Januar 2002 an Pfand auf Getränkedosen und Einwegflaschen bezahlen.

Verbraucher müssen vom 1. Januar 2002 an Pfand auf Getränkedosen und Einwegflaschen bezahlen. Darauf haben sich Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) und Wirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) geeinigt. Für Dosen und Einwegflaschen aus Glas oder Kunststoff wird ein Pfand von 0,25 Euro (rund 50 Pfennig) erhoben, von einem Füllvolumen von 1,5 Litern an erhöht sich der Betrag auf 0,50 Euro (eine Mark).

"Das Pfand gibt Abfüllern, Handel und Verbrauchern Anreize, wieder verstärkt auf Mehrweg zu setzen", sagte Trittin am Mittwoch in Berlin. Die Investitionskosten für Rücknahmeautomaten werden von den beiden Ministerien auf gut zwei Milliarden Mark geschätzt. Die jährlichen Kosten belaufen sich demnach auf rund 265 Millionen Mark. Müller bezeichnete dies als "verkraftbare Größenordnung". Pro Einweg-Verpackung liegen die Mehrkosten bei knapp zwei Pfennig. Im vergangenen Jahr ist der Mehrweg-Anteil nach Angaben des Umweltministeriums erneut zurückgegangen. Die derzeit geltende Verpackungsverordnung sieht eine Pfandpflicht vor, falls der Anteil von Mehrwegverpackungen dauerhaft die Marke von 72 Prozent unterschreitet. Dies ist bereits seit 1997 der Fall. Daher hätte bereits in diesem Jahr ein Zwangspfand eingeführt werden müssen.

Nach der geltenden Rechtslage würde aber nur auf Bier und Mineralwasser ein Pfand erhoben werden, nicht aber auf Erfrischungsgetränke, sagte Trittin. Die neue Pfandregelung soll jedoch vom Inhalt unabhängig sein. Ausgenommen von der Regelung sind Weinflaschen sowie alle Getränke, bei denen es bisher keine Mehrweg-Alternativen gab.

Müller sagte, dass mit der geplanten Novelle der Verpackungsverordnung die bisherige Mehrweg-Quote wegfallen wird. Einweg- und Mehrwegsysteme würden gleichgestellt. "Den Rest wird der Markt regeln", sagte Müller. Die Wirtschaft habe genügend Zeit, um sich an die neue Regelung anzupassen. Trittin wies darauf hin, dass so Arbeitsplätze im Bereich der Mehrwegsysteme gesichert oder geschaffen werden könnten. Ob das Pflichtpfand aber eine Lenkungswirkung zugunsten der "ökologisch vorteilhaften" Getränkeverpackungen hat, lässt sich nach Auffassung des Umweltbundesamtes nur schwer einschätzen. Ohne das Pfand müsse jedoch mit einem weiteren Zuwachs bei den Einwegverpackungen gerechnet werden. Entscheidend sei die Reaktion der Verbraucher, so das Umweltbundesamt. Bereits Ende Oktober vergangenen Jahres hatten die Umweltminister der Länder Trittins Vorschlag für ein Pfand auf Einwegverpackungen zugestimmt.

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