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Versammlungsrecht: Richter kippen Sachsens Demo-Gesetz

Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat das Landesversammlungsrecht für verfassungswidrig erklärt. Die Landesregierung plant nun ein neues Gesetzgebungsverfahren.

Berlin - Das umstrittene Versammlungsgesetz in Sachsen ist verfassungswidrig. Der Verfassungsgerichtshof des Landes hat am Montag die Regelung von 2010 aus formellen Gründen kassiert. Die schwarz-gelbe Landesregierung plant offenbar, den Entwurf erneut einzubringen, lässt aber zunächst offen, ob es inhaltlich Änderungen geben werde. „Ich gehe davon aus, dass wir nach der Auswertung des Urteils ein neues Gesetzgebungsverfahren einleiten werden“, sagte Justizminister Jürgen Martens (FDP) am Dienstag im Dresdner Landtag laut dpa. Die Opposition begrüßte das Urteil.

Der Verfassungsgerichtshof hatte über einen Normenkontrollantrag von 52 Landtagsabgeordneten der Opposition zu entscheiden. Die Richter kritisierten, dem Landtag habe im Gesetzgebungsverfahren nur ein unvollständiger Entwurf vorgelegen. Artikel 1 habe eine Übernahme des Bundesversammlungsgesetzes in das Landesrecht vorgesehen. Dessen Wortlaut sei im Entwurf aber nicht enthalten gewesen. Es sei „geboten, dem Abgeordneten jene Informationen zu unterbreiten, die ihm eine eigenverantwortliche Entscheidung über Gesetzgebungsvorhaben ermöglichten“, hieß es im Urteil. Solle er sein Mandat wirkungsvoll ausüben, müsse er den vorgeschlagenen Gesetzestext zur Kenntnis nehmen können.

Bei einer Neuauflage könnte es wieder Streit um Paragraf 15 geben, mit dem die Koalition rechtsextreme Aufmärsche und Zusammenstöße von Rechten und Linken aus Anlass des Jahrestags der Zerstörung Dresdens verhindern wollte. Neben der Frauenkirche und Dresdner Innenstadtbereichen war auch das Völkerschlachtdenkmal in Leipzig geschützt. Juristen hatte moniert, mit dem Anti-Nazi-Paragrafen werde ein gegen bestimmte Meinungen gerichtetes Sonderrecht geschaffen.

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