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Die Polizei in Österreich durchsucht Fahrzeuge an der Grenze zu Ungarn. Das Land hat nun am Mittwoch das Asylrecht verschärft.

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Update

Verschärftes Asylrecht: Österreich kann nun wegen Flüchtlingen den Notstand ausrufen

Österreich hat die Asylgesetzgebung drastisch verschärft. Das Parlament verabschiedete eine Gesetzesvorlage, die beim starken Zuzug von Flüchtlingen die Ausrufung des Notstands ermöglicht.

Österreich kann in der Flüchtlingskrise künftig einen „Notstand“ ausrufen. Als Folge hätten Schutzsuchende kaum mehr eine Chance auf Asyl. Das ist die Konsequenz der Novellierung des Asylrechts, die das österreichische Parlament am Mittwoch mit deutlicher Mehrheit beschlossen hat. Der „Notstand“ wird definiert als Gefährdung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit.

Ein entsprechender Beschluss der Regierung muss vom Parlament erneut gebilligt werden. In diesem Fall würden nur noch Asylanträge von bestimmten Flüchtlingen angenommen. Dazu gehören Menschen, die in Österreich enge Verwandte haben, unbegleitete Minderjährige und Frauen mit Kleinkindern. Alle anderen würden in die Nachbarländer zurückgeschoben. Ein „Notstand“ ist zunächst auf sechs Monate begrenzt, kann aber auf bis zu zwei Jahre verlängert werden. Die Alpenrepublik will 2016 nur noch höchsten 37 500 Asylbewerber aufnehmen. Bisher liegen 18 000 Anträge vor.

Die Grünen kritisierten die Novelle scharf. „Damit wird das Asylrecht komplett ausgehebelt“, sagte Grünen-Chefin Eva Glawischnig. Die Rechtsstaatlichkeit werde damit ausgehöhlt. Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) rechtfertigte den Schritt. „Die Kapazitätsgrenze orientiert sich an den Österreicherinnen und Österreichern“, so Sobotka. Viele Organisationen, wie das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR, das Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte und die katholische Bischofskonferenz, haben sich gegen das Paket ausgesprochen. Der rechten FPÖ gehen die Maßnahmen hingegen noch nicht weit genug.

Die heftig umstrittene Novelle sieht unabhängig von einem „Notstand“ außerdem vor, dass Schutz künftig nur noch für eine Frist von drei Jahren gewährt werden soll. Danach werden die Asylgründe überprüft. Auch der Familiennachzug, speziell für subsidiär Schutzberechtigte, wird deutlich erschwert. Zudem wird die Bearbeitungszeit für Asylanträge von sechs auf 15 Monaten erhöht. (dpa)

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