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Verschoben: Wahltermin in NRW gekippt

Das Verfassungsgericht in Nordrhein-Westfalen hat am Mittwoch der schwarz-gelben Landesregierung eine herbe Niederlage bereitet: Es gab der Klage von SPD und Grünen statt und kippte den Termin für die Kommunalwahl am 7. Juni.

Der Grund: Der Zeitraum bis zum frühestmöglichen Zusammentreten der neuen Kommunalparlamente am 21. Oktober ist zu lang. Maximal drei Monate dürfen es sein. Innenminister Ingo Wolf (FDP) hatte daher Erklärungsbedarf, zumal der Koalitionspartner einen Schuldigen suchte. CDU-Fraktionschef Helmut Stahl hatte Wolf ins Visier genommen. Er sei verärgert, sagte Stahl, dass Wolf „es nicht für notwendig erachtet hat, persönlich in Münster bei der Verhandlung anwesend zu sein“. Der FDP-Minister trage alleine die politische Verantwortung. Zwischen den Zeilen klang eine Rücktrittsforderung durch.

„Es haben sich alle in der Koalition auf diesen Termin verständigt“, konterte Wolf. Der Grund war die Zusammenlegung mit der Europawahl, um dadurch 42 Millionen Euro an Organisationskosten zu sparen. Doch haben nicht nur die Oppositionsparteien, sondern auch viele Fachleute davor gewarnt. Eine Zusammenlegung mit der Bundestagswahl am 27. September wollte Schwarz-Gelb offenbar nicht. CDU wie FDP treibt die Sorge um, bei der dann höheren Wahlbeteiligung könnte ihre Chancen geringer sein. Das zeigte ein interner Vermerk aus dem Innenministerium, der nun die Verfassungsrichter bewog, die Absichten von CDU und FDP zu durchkreuzen. SPD und Grüne fordern nun den 27. September als Termin – ebenfalls mit dem Kostenargument. Davon wollen die Regierungsparteien freilich nichts mehr wissen. Sie haben sich in Erwartung der Niederlage vor Gericht längst auf den 30.August verständigt – kurz nach dem Ende der Sommerferien. Es blieb Innenminister Wolf vorbehalten, das offiziell zu verkünden. Vorsichtshalber fügte er hinzu, das sei mit Ministerpräsident Jürgen Rüttgers von der CDU „rückgekoppelt". jz

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