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Exklusiv

Vertreter der Verfassungsklage: RWE-Klage ist "sinnlos"

Der Berliner Rechtsanwalt Hartmut Gaßner hält die Klage des Energiekonzerns RWE gegen die vorübergehende Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis A für eine "politische Schaumschlägerei ohne juristische Substanz".

Gaßner gehört zu den Anwälten, die die Klage der Bundestagabgeordneten von SPD und Grünen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke vertritt. Dem Tagesspiegel sagte er, dass die Klage von RWE vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel "sinnlos" sei.

Gaßner begründet seine Einschätzung so: Eine Klage, die sich gegen eine Stilllegungsanordnung richte, die am 15. Juni schon wieder ende, könne vor einem Verwaltungsgericht in diesem Zeitraum in der Hauptsache nicht verhandelt werden. Da RWE aber zugleich angekündigt hat, das Atomkraftwerk Biblis A nicht wieder hochfahren zu wollen, entfalle auch die Möglichkeit des Konzerns, diese Klage als Vorbereitung für eine Schadenersatzklage zu nutzen. Denn nur wenn RWE Biblis A nun wieder hochfahren würde, dann das hessische Umweltministerium als Atomaufsicht Sofortvollzug für die Abschaltung anordnen würde, dann wäre eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs innerhalb von zehn Tagen möglich.

Und nur dann könne das vorgebliche Anliegen von RWE, "die Rechtsgrundlage der Stilllegungsanordnung zu prüfen" tatsächlich umgesetzt werden. Gaßner sagt mit Blick auf die alle Atomkraftwerksbetreiber: "Es gibt keinen Schadenersatz, solange die Stilllegungsanordnung akzeptiert wird." (Tsp)

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