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Erwin Kemna

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Veruntreuung von 700.000 Euro: Ex-NPD-Schatzmeister verurteilt

Erwin Kemna, ehemaliger Bundesschatzmeister der rechtsextremen NPD, hat gleich zu Beginn des Prozesses gegen ihn gestanden: Er hat rund 700.000 Euro an Parteigeldern auf seine Privatkonten umgeleitet. Das Landgericht verurteilte ihn prompt.

Der frühere Bundesgeschäftsführer der rechtsextremen NPD, Erwin Kemna, ist am Freitag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Er hatte gestanden, rund 700.000 Euro an Parteigeldern veruntreut zu haben. Im Prozess am Landgericht Münster räumte er die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft am Freitag weitgehend ein. Der 57-Jährige soll laut Anklage mehr als 800.000 Euro von Partei- auf Privatkonten und Konten seiner Möbelfirma im Münsterland umgeleitet haben. Das Gericht hatte Kemna in Aussicht gestellt, dass seine Bestrafung im Falle eines Geständnisses auf nicht mehr als drei Jahre Haft lauten werde. Kemna sitzt bereits seit sieben Monaten in Untersuchungshaft.

Kemna, der in Ladbergen eine Küchenfirma betreibt, war Anfang Februar festgenommen worden. Anschließend durchsuchten acht Staatsanwälte und 85 Polizisten sein Wohnhaus sowie die Firma in Ladbergen und weitere Gebäude in Lengerich.

Bundestagsverwaltung fordert die rückwirkende Abrechnung der Spenden

Seit Monaten schwelt in der rechtsextremen Partei eine Spendenaffäre. Die Bundestagsverwaltung hatte den Schatzmeister Ende November 2007 schriftlich aufgefordert, rückwirkend bis 1996 die Abrechnung von Spenden anzugeben. Kemna wies die Vorwürfe damals zurück, es gebe Unregelmäßigkeiten in den Parteifinanzen. Er beteuerte aber, die NPD werde auf die Aufforderung der Bundestagsverwaltung reagieren.

Wegen falscher Spendenquittungen in Thüringen hatte die Bundestagsverwaltung Ende 2006 die Rückzahlung staatlicher Zuschüsse in Höhe von 870.000 Euro gefordert. Da die NPD dazu nicht in der Lage war, wurden die Zahlungen für ein Jahr drastisch gekürzt.

Die Innenminister der Bundesländer sind sich derzeit über ein Verbotsverfahren gegen die rechte Partei nicht einig. Ein erstes NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht war 2003 unter anderem am möglichen Einfluss staatlicher Verfassungsschutz-Leute auf die NPD gescheitert. (mpr/ddp/dpa)  

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