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Politik: Verwechselt und verschleppt

Deutschlibanese Khaled al Masri vor BND-Untersuchungsausschuss / Wurde sein Anwalt abgehört?

Von Hans Monath

Zehn Wochen nach seiner Einsetzung beginnt der BND-Untersuchungsausschuss am heutigen Donnerstag mit der Beweisaufnahme. Einer der ersten Zeugen ist der Deutschlibanese Khaled al Masri, dessen spektakuläres Schicksal die Einsetzung des Untersuchungsausschusses ganz wesentlich mitbestimmt hat. Al Masri, der in Ulm mit islamischen Extremisten und einem Hassprediger Kontakt gehalten haben soll, war an Silvester 2003 an der mazedonischen Grenze festgenommen und dann von der CIA als Terrorverdächtiger nach Afghanistan verschleppt worden. Dort wurde er fünf Monate in einem Gefängnis festgehalten, zu Details seines Lebens in Ulm verhört und nach eigenen Angaben auch misshandelt. Erst dann klärte sich offensichtlich, dass der US-Geheimdienst einer Namensverwechslung aufgesessen war und den falschen Mann in seiner Gewalt hielt.

Das Gremium soll laut Untersuchungsauftrag klären, ob deutsche Stellen zur Entführung al Masris beigetragen haben oder gar an Verhören beteiligt waren. Es gebe in diesem Fall noch viele offene Fragen, sagte der FDP-Ausschussmitglied Max Stadler. So sei auch noch unklar, in welcher Weise der Fall politisch aufgearbeitet worden sei und ob der ominöse Vernehmer „Sam“ nicht doch aus Deutschland stamme. Die Opposition will wissen, ob sich die damalige rot-grüne Bundesregierung tatsächlich bei den US-Partnern für die Aufklärung von al Masris Schicksal einsetzte.

Die Opposition will auch dem Verdacht nachgehen, deutsche Stellen könnten der US-Seite gezielt Informationen und Hinweise zu al Masri gegeben haben. So will die FDP nach einem Aktenstapel mit Unterlagen über al Masri fragen, der bei Vernehmungen in Mazedonien und Afghanistan verwendet wurde. Der Deutschlibanese glaubt, die Unterlagen stammten aus Deutschland.

Die Bundesregierung dagegen beharrt darauf, dass es keine Hilfe gab und sie erst nach der Freilassung von der Entführung erfuhr. Der damalige US-Botschafter Dan Coats informierte am 31. Mai 2004 den damaligen Innenminister Otto Schily (SPD), bat aber um Vertraulichkeit. Nach offizieller Darstellung wurden Kanzleramt und Auswärtiges Amt (AA) erst wenige Tage später durch einen Brief des Anwalts von al Masri informiert.

Deshalb bringt es die Bundesregierung in Erklärungsnöte, wenn nun schon zum zweiten Mal die Behauptung auftaucht, zumindest einzelne Mitarbeiter von Bundesbehörden seien früher informiert worden. Ein in Mazedonien lebender Deutscher will die Botschaft in Skopje schon Anfang 2004 über die „Festsetzung eines Deutschen“ informiert haben. Das AA sandte daraufhin einen „Sonderermittler“ nach Mazedonien, der allerdings keinen Botschaftsmitarbeiter fand, der diese Darstellung bestätigte.

Der BND hatte zuvor eingeräumt, dass einer seiner Funktechniker in Skopje von al Masris Festsetzung erfuhr. Diese Information hatte er aber offenbar nicht weitergeleitet. Der BND-Mitarbeiter, den die Opposition für kommende Woche in den Ausschuss geladen hatte, will sich nun auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen, weil ihm möglicherweise Ermittlungen wegen Unterlassung drohen. Stadler sagte, die FDP akzeptiere das nicht.

Masri stimmte nach Angaben seines Anwalts nach seiner Freilassung einerTelefonüberwachung zu, die Hinweise auf die Hintermänner der Tat erbringen sollte. Laut „Focus online“ wurde auch al Masris Anwalt abgehört. Der Jurist nannte die Überwachung „ungeheuerlich“ und kündigte rechtliche Schritte an.

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