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Politik: Viele Beschwerden wegen Wahlpannen

Berlin - Nicht nur das Ergebnis der Bundestagswahl macht Probleme. In einigen Wahlkreisen gab es bereits bei der Stimmabgabe Pannen.

Berlin - Nicht nur das Ergebnis der Bundestagswahl macht Probleme. In einigen Wahlkreisen gab es bereits bei der Stimmabgabe Pannen. „Die Wahlämter standen unter einem wahnsinnigen Zeitdruck, da sind Fehler passiert“, sagt Erika Simm, Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Wahlprüfung. Dort kann jeder Bürger die Wahl anfechten. „Wir rechnen mit sehr vielen Einsprüchen“, so Simm.

Einige Ereignisse ziehen besonders viele Beschwerden nach sich. Dazu gehört laut Simm die zwei Wochen spätere Stimmabgabe im Wahlkreis Dresden I. Zahlreiche Einsprüche löste auch eine Panne in Dortmund aus. Beim Versand der Briefwahlunterlagen hatte ein von der Stadt beauftragtes Unternehmen irrtümlich die Stimmzettel für zwei Wahlbezirke vertauscht. Mehr als 10500 Wähler schickten die falschen Zettel ab, ihre Stimmen waren damit ungültig. „Wir haben einen kapitalen Bock geschossen. Eine Wahlanfechtung steht allemal im Raum“, räumte nun der Leiter des Dortmunder Wahlamtes ein. Auch im Berliner Bezirk Pankow sorgten falsche Zettel für ungültige Stimmen. Dort wurden Wahlscheine eines Nachbarbezirks ausgegeben. 50 wanderten in die Urne. In Rheinland-Pfalz kamen fast 800 Stimmzettel von Briefwählern erst am 19. September an, einen Tag nach der Wahl. Und das obwohl die Post die Briefe bereits am 12. September abgestempelt hatte. Auch Bayern blieb nicht von Pannen verschont. In einem Wahlkreis wurde die CSU auf Stimmzetteln irrtümlich als „Christlich-Soziale Union in Deutschland“ bezeichnet statt „Christlich-Soziale Union in Bayern.“

Die Zulassung der Linkspartei zur Bundestagswahl füllt ebenfalls den Briefkasten des Beschwerdeausschusses. Ebenso die vielen Überhangmandate, die bereits bei vorherigen Wahlen Einsprüche auf sich zogen. Manche der Beschwerdeführer kenne man bereits, sagt Simm. „Alte Kundschaft.“ Und die schickt auch Kurioses. „Das geht bis hin zu Briefen, in denen dargelegt wird, dass überirdische Strahlen die Wahl beeinflusst hätten.“ Egal wie verrückt, der Ausschuss antwortet auf jede Beschwerde.

Ob einem Einspruch stattgegeben wird, entscheidet der Bundestag per Abstimmung. Sollte die Anfechtung Erfolg haben, müsste in dem betroffenen Wahlkreis die Stimmabgabe wiederholt werden. „Diesen Fall gab es noch nicht“, so Simm. Denn die Hürde dafür ist hoch: Der Fehler muss so gravierend sein, dass er die Zusammensetzung des Bundestages beeinflusst.

Jan Hildebrand

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