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Politik: Viele Fragen – und viele Antworten Nach Pofallas Aussage im Bundestag

Berlin - Rund 150 konkrete Fragen zur Ausspähaffäre musste Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU) am Montag vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) des Bundestages beantworten, fast zwei Stunden dauerte allein sein einführender Vortrag. Einige Auskünfte fand selbst die Opposition erschöpfend.

Von Robert Birnbaum

Berlin - Rund 150 konkrete Fragen zur Ausspähaffäre musste Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU) am Montag vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) des Bundestages beantworten, fast zwei Stunden dauerte allein sein einführender Vortrag. Einige Auskünfte fand selbst die Opposition erschöpfend. Zumindest die SPD hält den Vorwurf seither nicht mehr aufrecht, dass die Weitergabe von Handydaten den USA die Zielkoordinaten für Drohnenangriffe auf Terrorverdächtige liefern könnten.

Noch nicht ganz aufgeben will die Opposition den Verdacht, dass der US-Geheimdienst NSA millionenfach in Deutschland Bundesbürger ausgespäht habe. Dass diese Datenmassen in den Unterlagen des Ex-NSA-Manns Edward Snowden in Wahrheit die Auslandsaufklärung des BND darstellen, sei nicht mit allerletzter Sicherheit bewiesen, weil der BND nicht nachzähle. In der Geheimsitzung legten Experten des Bundes freilich dar, dass sich diese Zahlen im Nachhinein auch nicht mehr feststellen ließen.

Eine Reihe weiterer Fragen will die Regierung sozusagen offensiv in dem „No- Spy-Abkommen“ beantworten, das die USA ihr angeboten haben. Nach Tagesspiegel-Informationen soll darin die klassische Spionage gegen Regierungen und Behörden ebenso ausgeschlossen werden wie gegen die deutsche Wirtschaft. Die USA sind zudem bereit, ihre Agenten in Deutschland förmlich auf die Beachtung des deutschen Rechts festzulegen und ihnen zu verbieten, „gegen die Interessen des jeweiligen Landes gerichtete Datensammlungen“ anzulegen.

Nicht generell ausgeschlossen wäre damit indes das Abgreifen solcher Datenspuren, die Deutsche via Mail, Facebook und Co. jenseits der deutschen Grenzen hinterlassen. Hier sehen Experten der Opposition eine bedenkliche Lücke. Allerdings ist sie nicht leicht zu füllen. Ein Weg könnte sein, die in der EU ansässigen Ableger von US-Internetfirmen stärker auf europäisches Datenschutzrecht festzunageln. Denkbar sei zudem, in der EU und im Verhältnis zu den USA den Begriff des – zur Ausspähung freigegebenen – „Ausländers“ einzugrenzen.

Dies könnte es freilich erschweren, Terrorverdächtigen oder Waffenhändlern auf die Spur zu kommen. Denn solchen „politischen“ Schwerverbrechern spüren ausländische Partnerdienste ungefragt auch in Deutschland nach – und die deutsche Seite ist über diese inoffizielle Amtshilfe oft ganz froh. Robert Birnbaum

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