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Politik: Volk ohne Mehrheit

Unionspolitiker in den Ländern fordern Plebiszite – doch im Bundestag will man davon nichts wissen

Von Matthias Meisner

Berlin - Mehrere ostdeutsche CDU-Ministerpräsidenten haben am Wochenende die Debatte über mehr Bürgerbeteiligung auf Bundesebene angeheizt. Thüringens Regierungschef Dieter Althaus forderte eine europaweite Abstimmung über die Verfassung. Sein Amtskollege aus Sachsen-Anhalt, Wolfgang Böhmer, plädierte sogar dafür, generell in Grundsatzfragen bundesweite Volksabstimmungen zu ermöglichen. Doch für das eine wie das andere Vorhaben stehen die Chancen schlecht.

Die Debatte über eine europaweite Volksabstimmung ist durch – und gegen ein nationales Referendum zur EU-Verfassung wehren sich erfolgreich Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und Außenminister Joschka Fischer (Grüne). Anders als CSU-Chef Edmund Stoiber, der ein Referendum in diesem speziellen Fall will, hatte sich die CDU-Vorsitzende Angela Merkel dagegen ausgesprochen. In Großbritannien und Frankreich etwa gehörten Referenden zur Tradition, begründete sie, in Deutschland indes nicht.

Das Referendum zur EU-Verfassung ist das eine, die Option für Volksentscheide im Bund generell das andere. Auch hier ist bisher nicht zu erwarten, dass nur ein Abgeordneter der Unionsfraktion im Bundestag zustimmen wird, wenn Rot-Grün seinen Gesetzentwurf dazu wieder einbringt. Voraussichtlich im Herbst wird es soweit sein, das Papier liegt fertig in der Schublade. Es sieht, wie die meisten Regelungen auf Länderebene, ein dreistufiges Verfahren vor, das von der Volksinitiative über das Volksbegehren zum Volksentscheid führt. Reine Volksbefragungen oder vom Parlament initiierte Volksentscheide sind nicht vorgesehen.

Der Magdeburger Regierungschef Böhmer kennt das aus seinem Bundesland. In einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa sagte er zu Volksentscheiden im Bund: „Ich bin für eine begrenzte und genau definierte Stärkung der plebiszitären Elemente.“ Nur Dinge von grundsätzlicher Art – wie etwa die Annahme einer Verfassung – sollten durch direkte Bürgerbeteiligung geregelt werden. Zwischen den großzügigen Regelungen zur Volksbefragung in der Schweiz und der derzeitigen restriktiven Haltung in Deutschland müsse ein Mittelweg gefunden werden. Böhmer schließt sich mit seiner Forderung anderen CDU-Landespolitikern an – unter anderem Saarlands Ministerpräsident Peter Müller und NRW-Parteichef Jürgen Rüttgers sind in dieser Frage offen. Merkel hingegen hatte erst kürzlich ihre Ablehnung unter Hinweis auf ungeklärte Fragen begründet: „Wie werden die Bürger aufgeklärt? Welche finanziellen Mittel werden dafür eingesetzt? Gibt es da Chancengleichheit zwischen Regierung und Opposition?“ Merkel weiß die Fraktion hinter sich.

Für die Annahme des Gesetzentwurfs ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag notwendig, weil das Grundgesetz geändert würde. Ein erster Anlauf 2002 war gescheitert – damals stimmten außer den Abgeordneten von SPD und Grünen nur ein Teil der FDP-Parlamentarier und die PDS für die Vorlage. Der Neuauflage droht das gleiche Schicksal.

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