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Volkszählungsgesetz: Länder gegen Diktat des Bundes

Nach zwei Jahren großer Koalition hat der Bundesrat erstmals Einspruch gegen ein Gesetzesvorhaben der Bundesregierung eingelegt – und zwar einstimmig. Das Gesetz zur Vorbereitung der Volkszählung 2011 fiel durch.

Nach zwei Jahren großer Koalition hat der Bundesrat erstmals Einspruch gegen ein Gesetzesvorhaben der Bundesregierung eingelegt – und zwar einstimmig. Das Gesetz zur Vorbereitung der Volkszählung 2011 fiel durch. Die Länder wollen sich vom Bund nicht diktieren lassen, dass sie den Großteil der Kosten zu tragen haben. Die von der EU geforderte Volkszählung soll insgesamt 560 Millionen Euro kosten, wovon die Länder nach eigenen Angaben 80 Prozent zahlen sollen. Die Länder wollen mindestens eine hälftige Teilung und verweisen darauf, dass traditionell der Großteil der Kosten bei Volkszählungen vom Bund getragen wurde. Der Bundestag muss den Einspruch, der mit mehr als zwei Drittel der Bundesratsstimmen eingelegt wurde, nun ebenfalls mit Zweidrittelmehrheit zurückweisen. Doch die Länder haben einen weiteren Hebel: Das notwendige Ausführungsgesetz zur Volkszählung im kommenden Jahr wird in jedem Fall zustimmungspflichtig sein. Bemerkenswert ist der Bund-Länder-Streit, weil die strittige Summe nicht unbedingt zu Haushaltsnotlagen führen würde. Was die Länder aber stört, ist das Vorgehen des Bundes, um vorerst eine Zustimmungspflicht (und damit eine andere Kostenteilung) zu umgehen: Er schreibt den Ländern kein einheitliches Verfahren vor, was angesichts der Materie aber nötig wäre. Landespolitiker rechnen damit, dass die Sache daher auch in Karlsruhe landen könnte. afk

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