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Politik: Vom Beraten zum Bedenken

Wenn der Bundestag über das Thema Spätabtreibung debattiert, wird es gleich vier verschiedene Anträge geben

Berlin - Im Ziel sind sich alle einig: Schwangere, denen ein behindertes Kind diagnostiziert wird, sollen bei ihrer Entscheidung für oder gegen eine Spätabtreibung nicht länger alleingelassen und schon gar nicht unter Druck gesetzt werden. Doch der Weg zu besserer Beratung und Hilfe ist politisch umstritten – und durch frühere Kämpfe um den Paragrafen 218 zudem ideologisch aufgeladen. Wenn sich der Bundestag – voraussichtlicham 18. Dezember – mit dem lange aufgeschobenen Thema in erster Lesung befasst, wird es dazu deshalb wohl gleich vier unterschiedliche Anträge geben.

Der weitestgehende stammt aus der Feder des CSU-Familienpolitikers Johannes Singhammer. 194 Abgeordnete haben ihn unterschrieben, darunter allerdings mit den SPD-Politikern Markus Meckel und Renate Schmidt nur zwei, die nicht der Unionsfraktion angehören. Im Wesentlichen fordern die Unterzeichner dreierlei: eine gesetzliche Beratungspflicht seitens der Ärzte, eine bessere statistische Erfassung von Spätabtreibungen sowie eine Mindestbedenkzeit. Zwischen Beratung und Bescheinigung der medizinischen Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch müssten mindestens drei Tage liegen. Bei akuter Gefahr für Leib und Leben der Mutter gelte die Frist natürlich nicht, versichert Singhammer, dann müsse auch nicht beraten werden. Außerdem könne jede Frau die Beratung ab lehnen, auch im Konflikt habe sie ein Recht auf Nichtwissen.

In der SPD misstrauen sie dem Unionsvorstoß – auch wenn die frühere Familienministerin Schmidt versichert, dass darin der Paragraf 218 in keinster Weise zur Disposition gestellt werde. Der Antrag atme „den alten Unionsduktus“, sagt die gesundheitspolitische Sprecherin, Carola Reimann. Und dieser laute: Frauen treiben leichtfertig ab, man muss ihnen etwas auferlegen. Eine Gesetzesänderung sei unnötig, finden Reimann und ihre Mitstreiterinnen Christel Humme und Elke Ferner. Sie fordern klarere Beratungsrichtlinien durch Ärztekammern und den Gemeinsamen Bundesausschuss sowie mehr Hilfen für Familien mit behinderten Kindern.

Einigen in der SPD ist das jedoch zu wenig. Die Pflicht der Ärzte zur Vermittlung psychosozialer Beratung müsse „deutlicher gesetzlich geregelt werden“ , fordert die kirchenpolitische Sprecherin der SPD, Kerstin Griese. Auch die dreitägige Bedenkzeit müsse ins Gesetz. Allerdings wehrt sie sich gegen die geforderte statistische Erfassung. Diese würde, so argumentiert sie, „Rückschlüsse auf den Einzelfall ermöglichen und Frauen unnötig unter zusätzlichen Druck setzen“. Was sich ebenfalls nicht in Antrag Nummer drei findet, ist die Singhammer-Forderung, den Frauen rechtzeitig Aufklärungsbroschüren an die Hand zu geben. Die Betroffenen müssten mehr über das Leben mit Behinderung, aber auch über Methoden und mögliche Folgen einer Spätabtreibung erfahren, sagt eine Singhammer-Mitarbeiterin – „und zwar so frühzeitig, dass das mit in den Entscheidungsprozess einfließt“. Auf psychische Folgen würden sie bisher erst kurz vor dem Abbruch „mit drei Zeilen in der Patienteninformation“ hingewiesen.

Dabei ist für viele Schwangere ein Abbruch in diesem Stadium nur schwer zu verkraften. 229-mal wurde im vergangenen Jahr noch nach der 22. Woche abgetrieben – zu diesem Zeitpunkt sind gesunde Föten bereits voll entwickelt und allein lebensfähig. Die Mütter bekommen sie nach der tödlichen Injektion zu sehen. Sie müssen sie ganz normal gebären – und stürzen danach ohne Begleitung oft in ein tiefes Loch aus Schuldgefühlen.

Dem Griese-Antrag, der in dieser Woche in Umlauf gebracht wird, haben sich neben SPD-Vize Andrea Nahles auch die Bundestags-Vizepräsidenten Wolfgang Thier se (SPD) und Katrin Göring-Eckardt (Grüne) angeschlossen. Die FDP hingegen beharrt, trotz vieler Übereinstimmungen, auf einem eigenen Antrag. Neben Beratungspflicht und Bedenkfrist findet sich darin auch die Forderung einer besseren statistischen Erfassung, nicht aber Singhammers Drohung, die Geldbuße bei Verstößen gegen die Dokumentationspflicht zu verdoppeln. „Wir sind für klare Verhältnisse“, sagt die frauenpolitische Sprecherin, Ina Lenke, „aber wir vertrauen auch den Ärzten.“

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