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Politik: Von August an gelten in den Schulen die neuen Schreibregeln

KARLSRUHE (ukn/bib).Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Rechtschreibreform einstimmig für verfassungsgemäß erklärt.

KARLSRUHE (ukn/bib).Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Rechtschreibreform einstimmig für verfassungsgemäß erklärt.Sie verletze weder das Erziehungsrecht der Eltern noch Persönlichkeitsrechte der "Altschreiber".Darüber hinaus erklärten die Karlsruher Richter, daß die Reform auch bei Ausscheren eines Bundeslandes gelten kann.Die kurzfristige Rücknahme der Verfassungsbeschwerde eines klagenden Elternpaares aus Lübeck wurde für unwirksam erklärt.Die Kultusminister bekräftigten, daß die Rechtschreibreform in den Schulen vom 1.August an umgesetzt wird.Laut Bundesinnenminsterium gibt es noch keinen Termin für die Einführung der neuen Regeln in die Amtssprache.

Die Richter stellten fest, daß das Grundgesetz den Eltern das Erziehungsrecht einräume; dem stehe in der Schule jedoch der Erziehungsauftrag des Staates gleichrangig gegenüber.Die Rechtschreibreform könnte nur verfassungswidrig sein, wenn der Staat den Bereich der Schriftsprache nicht regeln dürfe, wenn ein Gesetz notwendig gewesen oder unverhältnismäßig in Eltern- und Persönlichkeitsrechte eingegriffen würde.

In dem 60seitigen Urteil verneint das Gericht dann alle drei Einwände.Der Staat habe die Regelungsbefugnis auch im Bereich der Sprache.Für das Schulwesen seien ausschließlich die Länder zuständig.Sie hätten, wie geschehen, die Vereinheitlichung im Wege der Abstimmung mit dem Bund und anderen Ländern herstellen dürfen.

Im Urteil heißt es weiter, das Ausscheren Niedersachsens, wo die Reform ruht, habe "nicht notwendig die Unzulässigkeit der Reform zur Folge".Der Initiator des Reformwiderstands im Bundestag, der FDP-Rechtspolitiker Detlef Kleinert, kritisierte im Tagesspiegel, daß "das Urteil dem Problem nicht gerecht wird".Es könne zu neuen Gerichtsverfahren kommen, wenn Schleswig-Holstein bei der Volksabstimmung gegen die Reform votiere.

Weiter billigen die Verfassungsrichter, daß die Rechtschreibreform per Erlaß der Kultusminister und nicht durch ein gesondertes Gesetz beschlossen wurde.Zwischen "Altschreibern und Neuschreibern" sei die schriftliche Verständigung weiterhin möglich.Rechtschreibunterricht sei vornehmlich eine Sache der Schule.Eltern würden, "nur begleitend und unterstützend" tätig.Eine Autoritätseinbuße der Eltern sei "bei lebensnaher Betrachtung nicht zu besorgen".Wegen des geringen Umfangs der Neuregelgung und der Übergangsregelung bis zum Jahr 2005 würden auch die Schülerrechte nicht verletzt.(Az.: 1 BVR 1640/97).

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