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Politik: Vor Gericht

Ausländische Politiker, Militärführer oder Diktatoren als Kriegsverbrecher vor einem deutschen Gericht – das ist nicht ausgeschlossen, zumindest theoretisch. Das im Juni vergangenen Jahres in Kraft getretene deutsche Völkerstrafgesetzbuch erlaubt deren Verfolgung selbst dann, wenn sie die Taten im Ausland begangen haben.

Ausländische Politiker, Militärführer oder Diktatoren als Kriegsverbrecher vor einem deutschen Gericht – das ist nicht ausgeschlossen, zumindest theoretisch. Das im Juni vergangenen Jahres in Kraft getretene deutsche Völkerstrafgesetzbuch erlaubt deren Verfolgung selbst dann, wenn sie die Taten im Ausland begangen haben. Bereits zuvor war Völkermord im Ausland nach deutschem Recht strafbar. Das Strafgesetzbuch hatte diese Verbrechen jedoch nur unzureichend erfasst. Das neue Gesetz stellt neben Völkermord erstmals auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit und verschiedene Formen von Kriegsverbrechen ausdrücklich unter Strafe. Dazu gehört auch der Einsatz verbotener Methoden und Mittel der Kriegsführung, beispielsweise der Gebrauch von Giftgas sowie das Aushungern und gezielte Angriffe auf zivile Objekte. Zuständig für die Verfolgung solcher Straftaten ist die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Bisher hat die Behörde nach Auskunft ihrer Sprecherin noch keine Ermittlungen in Völkerstrafsachen auf Grundlage des neuen Gesetzes aufgenommen.mi

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