zum Hauptinhalt
Streitobjekt Burka.

© dpa

Vorbild Belgien?: Das Burka-Verbot und das deutsche Recht

Ist Belgien mit seinem Vollschleier-Verbot ein Vorbild für Deutschland? Hier Reaktionen aus Politik und Justiz sowie eine rechtliche Analyse.

In Belgien eint das vergangene Woche beschlossene erste Vollschleier-Verbot in Europa die Parteien. In Deutschland gingen am Wochenende von den Regierungsparteien getrennte Signale aus: Ein solches Gesetz sei hier unnötig, heißt es aus der Union, während in der FDP Sympathien deutlich wurden. Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), verwies gegenüber der „Mitteldeutschen Zeitung“ auf das Grundgesetz: Das Tragen einer Burka falle unter die „freie Entfaltung der Persönlichkeit“. Öffentliche Interessen seien nur dann berührt, wenn eine Schülerin vollverschleiert in die Schule gehe, eine Frau als Zeugin vor Gericht auftauche oder Auto fahre.

„Die Burka ist ein bewegliches Frauengefängnis und ein politisches Symbol der Unterdrückung der Frau“, sagte dagegen der integrationspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Serkan Tören. Daher sollte auch in Deutschland über ein konkretes Verbot der Burka auf allen öffentlichen Plätzen nachgedacht werden, insbesondere in Schulen, Universitäten und Gerichten.

Der frühere Bundesverfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch hält diesen Weg für möglich: „Wenn Menschen sich verhängen, dann geht das an die Grundlagen unseres Gemeinwesens“, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Seiner Auffassung nach rechtfertigt es Artikel eins des Grundgesetzes, laut dem die Würde des Menschen unantastbar ist, über ein solches Verbot nachzudenken.

Nach Belgien bereiten auch die Niederlande und Frankreich, wo mit fünf Millionen Menschen die meisten Muslime in Europa leben, Vollschleier-Verbote vor. Erfasst werden soll nicht nur die Burka, der für Afghanistan typische Ganzkörperüberwurf mit einem gewebten Blickgitter vor den Augen. Auch der für arabische Länder typische Nikab, ein Gesichtsschleier mit Sehschlitz, soll aus dem Straßenbild verschwinden. Es soll Bußgelder geben – und Haftstrafen für Männer, die ihre Frauen dazu zwingen.

In Deutschland geriete ein Burka-Verbot in das Spannungsfeld von Menschenwürde und Glaubensfreiheit. Menschenwürde kann auch objektiv verteidigt werden, selbst wenn der Betroffene das nicht will. So sahen deutsche Gerichte etwa Peep-Shows oder die Teilnahme am Telefonsex als Menschenwürdeverletzung an. Andererseits sagen Verfassungsjuristen, es gehe bei der Menschenwürde vor allem um den Schutz der Betroffenen, sie sollten also nicht zum Objekt erzieherischer Maßnahmen gemacht werden.

Glaubensfreiheit und das Recht auf persönliche Entfaltung würden ein umfassendes Verbot wie in Belgien wohl weiter erschweren. Der Generalsekretär des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek, sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, die Burka sei unter den deutschen Muslimen verpönt. Mit dem Verbot würden Ängste instrumentalisiert: „Wir brauchen eine Kultur der Anerkennung, keine Kultur der Verbote“, forderte er.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false