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Vorratsdatenspeicherung: Die Stimmen zum Grundsatzurteil

Die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form wurde für verfassungswidrig erklärt. Während Grüne und FDP feiern, gibt die Union der SPD die Schuld für das Scheitern.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Grundsatzurteil zur Datenspeicherung verkündet: Die Verfassungsrichter haben entschieden, dass die Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung unzulässig ist. Lesen Sie hier die Stimmen zum Urteil:

Wolfgang Bosbach: Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hat der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach, die umstrittene Datensammlung als notwendig für die Terror-Bekämpfung in Deutschland bezeichnet: "Sollte das Gericht das Gesetz verwerfen, werden viele Täter nicht mehr überführt werden können. Die Terrorhelfer sind hochkommunikativ und konspirativ, wir brauchen den Datenzugriff."

Peter Altmaier: Die Unionsspitze versucht der SPD die Schuld für das Scheitern des Gesetzes zuzuschreiben. So sagt Peter Altmaier, e der Unions-Fraktion: "Die Federführung für das Gesetz lag bei Brigitte Zypries." In den vergangenen vier Jahren sei noch kein Gesetz in Karlsruhe gescheitert, für das der vergangene Innenminister Wolfgang Schäuble verantwortlich gewesen sei. "Ich bin nicht froh darüber, dass das Gesetz gestoppt wurde, aber wir müssen das Urteil in Demut annehmen und prüfen, welchen Handlungsspielraum uns Karlsruhe gelassen hat", sagt Altmaier weiter.

Claudia Roth: Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth hat das Urteil begrüßt. "Das ist ein riesengroßer Erfolg", sagte sie am Dienstag dem ZDF. Es habe sich sehr gelohnt, dass sich viele Menschen gegen die Vorratsdatenspeicherung gewehrt hätten. Das Urteil sei eine "richtige Klatsche" für den Gesetzgeber. Jetzt müsse das Parlament die Arbeit aufnehmen und dafür sorgen, dass die Grundrechte nicht weiter mit Füßen getreten würden.

Guido Westerwelle: Auch der FDP-Parteivorsitzende und Vize-Kanzler Guido Westerwelle begrüßte den Richterspruch. "Ich finde es hervorragend, dass Liberale dieses Urteil erstritten haben", sagte der Außenminister in Berlin. Vor allem Justizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger (FDP) erlebe damit "eine wirkliche Bestätigung ihres langjährigen Engagements für Bürgerrechte".

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: "Das ist ein wirklicher Tag zur Freude", sagte die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberge. Sie sprach von einem "herausragend guten Tag" für die Grundrechte und den Datenschutz. Karlsruhe bewege sich damit nahtlos auf der Linie der Rechtssprechung der vergangenen Jahre. Die Entscheidung würde auch auf Europa ausstrahlen. Für weitere anlasslose Datensammlungen auf EU-Ebene sei der Spielraum damit geringer. "Dies betrifft etwa die Speicherung von Flugpassagierdaten."

Thilo Weichert: Schleswig-Holsteins oberster Datenschützer ist mit dem Urteil voll zufrieden. "Das Bundesverfassungsgericht hat hier wirklich die Argumentation der Datenschützer übernommen." Im Lichte des Urteils müssten jetzt weitere Entscheidungen und Pläne auf nationaler und europäischer Ebene noch einmal überprüft werden, sagte Weichert. Dazu gehöre das Swift-Abkommen über die Weitergabe von Bankdaten. Ein weiteres Beispiel sei das Abkommen mit den USA zur Übermittlung von Fluggastdaten. "Das Urteil des Verfassungsgerichts hat also Auswirkungen weit über die Frage der Verbindungsdaten in der Telekommunikation hinaus", sagte der Kieler Datenschützer.

Peter Schaar: Nach Einschätzung des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar hat das Urteil weitreichende Bedeutung. Es verpflichte den Staat nicht nur, sich selbst bei der Datensammlung zurückzunehmen, sondern auch dazu, die Bürger vor unangemessenen Datenspeicherungen durch Private zu schützen. "Das heißt, der Schutz von vergleichbar sensiblen Daten auch im wirtschaftlichen Bereich muss vom Staat besser als bisher gewährleistet werden", sagte Schaar am Dienstag in Berlin. "Das ist ein wichtiger Tag für den Datenschutz. Das ist ein guter Tag für die Grundrechte", sagte der oberste Datenschützer. Schaar sagte weiter, er verstehe das Urteil so, dass nun auch diskutiert werden müsse, die entsprechende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zurückzunehmen. "Das ist die Forderung, mit der wir als Datenschützer in die Debatte hineingehen."

August-Wilhelm Scheer: "Wir dürfen das Vertrauen der Nutzer in den Schutz ihrer Privatsphäre nicht gefährden", sagt Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer. Das Gericht habe mit dem Urteil den Sorgen vieler Internet- und Telefonkunden Rechnung getragen. Viele Menschen hätten im Internet legale Geheimnisse: Vertrauliche Gespräche, außergewöhnliche Hobbys oder auch Flirts. "Wer bei uns die Freiheit im Internet einschränkt, büßt an Glaubwürdigkeit ein, wenn er für mehr Freiheit in China oder im Iran eintritt." Scheer forderte die Bundesregierung auf, Gesetze für das Internet künftig vorab gründlicher zu prüfen.

Wolfgang Neskovic: Dem Linken-Abgeordneten Wolfgang Neskovic geht das Urteil nicht weit genug. Da das Gericht die in der EU-Richtlinie vorgesehene Speicherung einer Vielzahl von Datenspuren grundsätzlich für zulässig halte, sei die Entscheidung "kein Grund zum Jubeln". Das Urteil bedeute einen höchst bedauerlichen Richtungswechsel in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung. Denn "die verdachtslose Speicherung aller Telekommunikationsdaten sämtlicher Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik, die das Verfassungsgericht heute für grundsätzlich zulässig erklärt hat, widerspricht dem Sinn und der historischen Funktion der Grundrechte."

Rainer Brüderle: Nach Ansicht von Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) bedeutet das Urteil ein Stück mehr Freiheit für die Bürger. Es sei aus Sicht der Datenschützer "absolut zu begrüßen". Bei der Neuformulierung der entsprechenden Vorschriften müsse nun darauf geachtet werden, dass die Internet- und Telekommunikationswirtschaft nicht mehr als nötig belastet werde. "Auch die EU sollte die bisherige Richtlinie im Lichte dieser Ausführungen überprüfen."

Jens Seipenbusch: "Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die bürgerrechtsfeindliche Gesetzgebung der letzten Jahre", sagte der Vorsitzende der Piratenpartei, Jens Seipenbusch. Jetzt gelte es dafür zu sorgen, dass die entsprechende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für unrechtmäßig erklärt werde. Das Urteil zeige auch, dass die Piraten im Kampf für die Bürgerrechte als Gegenpol zu den etablierten Parteien dringend benötigt würden, sagte Seipenbusch.

Florian Altherr: "Andere Länder profitieren von diesem Urteil nicht, also wollen wir unseren Protest über die Grenzen ausweiten", sagt Florian Altherr, Sprecher des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und Vertreter der größten Klägergruppe. Verfassungsgerichte in Rumänien und Bulgarien hätten ähnlich entschieden wie die Karlsruher Richter, in anderen Staaten sei dies bislang nicht der Fall.

Jürgen Grützner: Die Telekommunikationswirtschaft will Geld vom Fiskus sehen. "Wir sind der Meinung, dass die Bundesregierung uns — den Telekomunternehmen — das bezahlen muss", sagte der Geschäftsführer des Branchenverbandes VATM, Jürgen Grützner, der Finanznachrichtenagentur dpa-AFX. "Die Telekomunternehmen haben bereits Millionen Euro investiert, um in Vorleistung zu gehen." Grützner geht davon aus, "dass wir die Daten erst komplett löschen und dann wieder speichern müssen. Je nach dem, wie die neue Gesetzeslage dann aussieht".

Rainer Wendt: Die Gewerkschaften der Polizei befürchten einen deutlich erschwerten Kampf gegen Kriminalität. "Damit wird der Polizei ein wichtiges Ermittlungsinstrument aus der Hand geschlagen", sagte der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt.

Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, reuters, AFP

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