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© dpa

Vorratsdatenspeicherung: Spielregeln für den Großen Bruder

Am Dienstag steht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung an. Karlsruhe wird das Datensammeln aller Voraussicht nach begrenzen.

Karlsruhe - Etwas Großes und Grundsätzliches erwartet man am Dienstag vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es steht das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung an, der umstrittenen Massenerfassung von Kommunikationsdaten im Namen des Terrorkampfs. 35 000 Menschen, so viele wie nie zuvor in einer Sache, haben sich mit einer Verfassungsbeschwerde nach Karlsruhe gewandt. Darunter sind prominente politische Namen, der Altliberale Burkhard Hirsch oder der Grünen-Abgeordneten Volker Beck. Bekannteste Klägerin ist die Bundesjustizministerin selbst, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die ihre einst aus der Opposition herausgeführte Verfassungsbeschwerde mit ins neue Amt nahm. Jetzt ist sie Klägerin und Beklagte.

Zu etwas Besonderem macht den Tag auch, dass der scheidende Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sein absehbar letztes Urteil verkündet. Sein Erster Senat, der „Grundrechtesenat“, hat die legislative Terrorabwehr von Parlament und Regierung seit 2001 aufmerksam verfolgt – und eingegriffen, etwa bei der Onlinedurchsuchung oder dem Luftsicherheitsgesetz.

Doch außergewöhnlich ist auch der Konfliktstoff selbst. Hinter dem Schlagwort „Vorratsdatenspeicherung“ verbirgt sich ein Geflecht aus Einzelvorschriften, mit denen der Bundestag eine EU-Richtlinie umgesetzt hatte. Alle Internet-, Telefon-, Handy- oder Mailverbindungsdaten werden bei den Dienstleistern für sechs Monate erfasst. Inhalte von Gesprächen und Schriftverkehr sind nicht dabei; es geht darum, wann sich jemand unter welcher Kennung wo in den Datenstrom einkoppelt und mit wem er kommuniziert.

Harmlos? Technisch versierte Kenner wie der Chaos Computer Club befürchten, das Handy würde zur „Ortungswanze“; das scheinbare Sammelsurium der Verbindungsdaten gebe zudem Aufschluss darüber, wie jemand lebt, wen er kennt, welche Sorgen er hat.

Machen die Karlsruher Richter jetzt den großen Schnitt und kippen die deutschen Gesetze, riskieren sie einen Großkonflikt mit dem Europarecht. So konsequent es wäre, so unwahrscheinlich ist das. Eher setzen die Richter ihre Linie eines Eilbeschlusses von 2008 fort. Damals hatten sie die Datensammlung weiterlaufen lassen, die Nutzung aber auf die Verfolgung schwerer Straftaten beschränkt.

Viel deutlicher wird Papier an seinem letzten öffentlichen Arbeitstag nicht werden müssen. Seit der unter dem Eindruck des 11. September 2001 verabschiedeten EU-Richtlinie sind Jahre ins Land gegangen; die Erregung um das angeblich nötige Projekt ist abgeklungen. EU-Justizkommissarin Viviane Reding will die Richtlinie kritisch darauf prüfen, ob sie noch die Balance zwischen öffentlicher Sicherheit und Privatsphäre hält. Die erwartete Karlsruher Lektion in Sachen Freiheitsrechte könnte auf Politiker treffen, die ihre schon gelernt haben.

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