zum Hauptinhalt
Ist die Abmahnung ein legitimes Mittel in der parteiinternen Auseinandersetzung?

© dpa

Vorstand lenkt ein: Piratenpartei zieht Abmahnung gegen Arbeitsgruppe zurück

Eine Abmahnung gegen eine Arbeitsgruppe der Piraten hat innerhalb der Partei eine Kontroverse über den Einsatz juristischer Mittel in der parteiinternen Auseinandersetzung ausgelöst - jetzt macht der Bundesvorstand einen Rückzieher.

Bei der Piratenpartei hat die Abmahnung gegen eine Arbeitsgruppe zur Atompolitik am Wochenende für mächtig Zündstoff gesorgt. Stein des Anstoßes war ein Flyer der AG Nuklearia, die für eine sichere Nutzung der Kernenergie eintritt. Die Bundespressestelle der Partei schickte daraufhin einem Vertreter der Arbeitsgruppe eine Abmahnung, in der gegen Androhung einer Vertragsstrafe eine Unterlassungserklärung verlangt wurde. Die AG dürfe nicht den Eindruck erwecken, Erklärungen für die Piratenpartei Deutschland abzugeben, hieß es darin.

Allein schon das Instrument der Abmahnung, die regelmäßig bei Urheberrechtsverletzungen im Internet zum Einsatz kommt, ist für viele Mitglieder der Piratenpartei ein rotes Tuch. Zahlreiche Parteimitglieder kritisierten den Schritt als eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit. Schließlich beschloss der Bundesvorstand am Sonntag kurzfristig, die Abmahnung zurückzuziehen: „Dem Empfänger der im Raum stehenden Abmahnung wurde mitgeteilt, das die erhaltene Abmahnung als gegenstandslos zu betrachten ist.“ Gleichzeitig beschloss das Parteigremium, dass Abmahnungen künftig nur noch nach einem Beschluss des Bundesvorstands ausgesprochen werden können.

Zuvor hatte Andreas Bogk vom Presseteam der Bundespartei die Abmahnung noch verteidigt. In einem Blog-Beitrag erklärte er am Sonntag, die Abmahnung greife „in keinster Weise in die Meinungsfreiheit der Nuklearia ein“. Es gehe allein darum, „ausreichend klarzustellen, dass die vertretene Meinung nicht die Meinung der Piratenpartei ist“. Es gebe in der Partei zwar einen breiten Konsens, dass kostenpflichtige Abmahnungen bei Downloads abgelehnt würden. „Daraus kann man jedoch keine Ablehnung von Abmahnungen im Allgemeinen ableiten.“ (dpa)

Zur Startseite