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Kürzere Auszeiten für Eltern mit Kindern: Die Bundesregierung hält davon wenig.

© dapd

Vorstoß abgeblockt: Bundesregierung lehnt verkürzte Elternzeit ab

Experten werben einem Bericht zufolge dafür, die Elternzeit von drei auf zwei Jahre zu kürzen. Unternehmen sollten dadurch entlastet werden. Im Bundesfamilienministerium will man davon nichts wissen.

Das Bundesfamilienministerium hält eine verkürzte Elternzeit zur Entlastung der Unternehmen für falsch. Die Bundesregierung werde dem Vorschlag einer Expertenkommission in diesem Punkt nicht folgen, kündigte eine Ministeriumssprecherin am Dienstag in Berlin an. Die Kommission schlägt laut einem "Welt"-Bericht eine Kürzung der Elternzeit von drei auf zwei Jahre vor.

Der Vorschlag findet sich in dem vom Familienministerium in Auftrag gegebenen achten Familienbericht, aus dem die "Welt" am Dienstag zitierte. Demnach kritisieren die externen Sachverständigen die gesetzliche Dauer von drei Jahren als "insgesamt fragwürdig". Die Möglichkeit, bis zu drei Jahre aus dem Berufsleben auszusteigen, bedeute "eine große organisatorische und finanzielle Belastung für die Unternehmen".

Die Sachverständigen schlagen demnach eine Kürzung auf zwei Jahre vor. Möglich wäre nach Vorstellung der Experten auch, eine volle Auszeit nur noch zwölf Monate lang zu gewähren, danach aber eine Teilzeit-Arbeit von den Eltern zu verlangen.

Eine Sprecherin des Familienministeriums wies die Vorschläge zurück. "Einer Beschränkung der Elternzeit wird die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme nicht folgen", versprach sie. Der Bericht der Kommission werde gemeinsam mit der Stellungnahme der Bundesregierung am 14. März im Kabinett behandelt.

Der Familienbericht wird alle fünf Jahre im Auftrag des Bundesfamilienministeriums erstellt. Laut "Welt"-Angaben trägt er diesmal den Titel "Zeit für Familie". Die Wissenschaftler sollen darin zudem eine Überprüfung des Ehegatten-Splittings fordern, da die Regelung dazu beitrage, dass viele Frauen keine Erwerbstätigkeit anstrebten, berichtet die "Welt".

Bislang besteht ein Anspruch auf Elternzeit für jeden Elternteil bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis, bleibt aber prinzipiell bestehen. Nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr auf den ursprünglichen Arbeitsplatz - oder auf einen anderen, der mit dem vorherigen gleichwertig ist.

(AFP)

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